Gesundheit & Medizin

Helfer müssen sich selbst schützen

Zögern ist bei einem Herz-Stillstand fehl am Platz, denn jede Sekunde zählt für das Überleben eines Menschen. Um den Helfern die Sorge zu nehmen, sich bei der Reanimation mit Covid-19 anzustecken, wurden die Handlungsempfehlungen von den Fachgesellschaften geändert. Im EvKB und dem Studieninstitut Westfalen-Lippe läuft dazu eine Studie, ob durch die veränderte Vorgehensweise die Qualität der Wiederbelebung beeinflusst wird. 

Es steht außer Frage: Wenn jemand einen Herzstillstand hat, muss ihm so schnell wie möglich geholfen werden. Jede Sekunde zählt. Das Erfreuliche ist, dass immer mehr Laien in der Lage und bereit sind, bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand zu helfen. Doch die Situation in der Corona-Pandemie bereitet Notfallmedizinern Sorgen. „Aus Angst vor Infektionen könnten lebensrettende Maßnahmen unterlassen werden“, befürchtet Dr. Rainer Borgstedt, Leiter der Intensivmedizin in der Klinik für Anästhesiologie, Intensiv-, Notfallmedizin, Transfusionsmedizin und Schmerztherapie (AINS) am Evangelischen Klinikum Bethel (EvKB).

Es musste gehandelt werden. Die Vorgehensweise bei der Wiederbelebung wurde von den Fachgesellschaften geändert mit dem Ziel, Laienhelfer zu schützen und gleichzeitig die betroffenen Patienten bestmöglich zu versorgen. Ab sofort gilt für Laien, den Atem der Person nicht unmittelbar vor dem Mund-Nasen-Bereich zu kontrollieren, sondern nur auf Lebenszeichen wie z.B. Atembewegungen des Brustkorbes zu achten und vor Beginn der Herzdruckmassage dem Patienten ein Tuch oder ein leichtes Kleidungsstück über den Mund-Nasen-Bereich zu legen. Eine Mund-zu-Mund- oder Mund-zu-Nasen-Beatmung wird bei Erwachsenen nicht empfohlen.

Auch für die Profis in Sachen Lebensrettung existieren geänderte Vorgaben bei der Wiederbelebung, weil gerade das medizinische Personal einem erhöhten Ansteckungsrisiko ausgesetzt ist. „Laut der Richtlinien zur Wiederbelebung zur Zeit der Covid-19-Pandemie bedeutet das konkret, die Helferzahl am Einsatzort am unteren Limit anzusetzen und frühzeitig zu intubieren, um eine Aerosol-Entstehung zu verringern“, erklärt Dr. Gerrit Jansen, Oberarzt in der Klinik für AINS und Leiter der Forschungsgemeinschaft Intensiv- und Notfallmedizin, der mit Facharzt Simon Trapp und Assistenzärztin Nicole Ebeling genau zu diesem Thema eine Simulationsstudie durchgeführt hat. Diese untersucht, ob sich die veränderten Empfehlungen zur Reanimation (Covid-19-Variante) im Vergleich zu den zuvor gültigen Richtlinien auswirken. Ein Zwischenergebnis liegt bereits jetzt vor: „Es scheint so, dass sich die Qualität der Wiederbelebungsmaßnahmen mit der Covid-19-Variante verschlechtert. Solange die Corona-Pandemie anhält und sich die Ergebnisse der Simulationsstudie festigen, müssen die Fachgesellschaften Kriterien festlegen, nach denen die professionellen Helfer schnell entscheiden können, welche Vorgehensweise bei der Wiederbelebung angewandt wird.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel
Quellenhofweg 25
33617 Bielefeld
Telefon: +49 (521) 144-3599
Telefax: +49 (521) 144-5214
http://bethel.de

Ansprechpartner:
Elena Sandbothe
Presse + Kommunikation
Telefon: +49 (521) 144-5706
Fax: +49 (521) 144-2274
E-Mail: Presse@bethel.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel