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Als „krassen Trugschluss“ kommentiert das der Bundesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte, Harald Schrader. Wer die Originalpublikation lese, werde feststellen, dass die Mahnung zur Vorsicht sich auf Regionen bezieht, in denen die Infektionszahlen hoch und die Hygienestandards in den Praxen niedrig sind.
„In Deutschland ist das völlig anders“, so Schrader. „Hier gelten in allen Zahnarztpraxen schon seit Jahren die weltweit strengsten Hygienevorschriften – und die werden auch eingehalten und kontrolliert.“ Zusätzlich würden bei der Arbeitsvorbereitung und im „Publikumsbereich“ alle erforderlichen Maßnahmen zur Abstandswahrung und Infektionsprophylaxe ergriffen.
„Im Ergebnis hat das dazu geführt, dass in Zahnarztpraxen nicht ein einziger Fall einer Übertragung von SARS-CoV-2 vorgekommen ist.“
Daher sollten auch Vorsorgetermine wahrgenommen werden – natürlich unter Beachtung der allgemein geltenden Vorsichtsmaßnahmen wie Abstandhalten, Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb des Behandlungszimmers und Anwendung zusätzlicher Desinfektionsmaßnahmen.
Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) ist der größte unabhängige Berufsverband in Deutschland. Er handelt politisch frei und unabhängig. Seine Aufgabe sieht er darin, alternative Handlungsoptionen für Zahnärzte und Zahnärztinnen für ein zukunftsfähiges Gesundheitswesen zu entwickeln. Er engagiert sich für zahnärztliche Therapiefreiheit, Offenheit moderner zahnärztlicher Methoden für alle Patientinnen und Patienten, Prophylaxeförderung, mehr Eigenverantwortung für die Patienten- und Zahnärzteschaft sowie eine solide Finanzierung der Zahnheilkunde.
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