Verbraucher & Recht

Katzenliebe und Mieterpflichten

Auch Samtpfoten brauchen frische Luft, sind sich die ARAG Experten einig. Katzenbesitzer sollten es aber mit dem Auslauf ihrer Tiere nicht zu weit treiben. So wie eine Katzenbesitzerin, die sogar ein Katzennetz auf dem Balkon ihrer Mietwohnung anbrachte, damit ihre vierbeinige Mitbewohnerin beim Frische-Luft-Schnappen nicht abstürzt. Doch damit war die Vermieterin gar nicht einverstanden und verlangte die Entfernung dieser Holzlatten-Netz-Konstruktion. Zu Recht, wie auch das Gericht befand. Zwar pochte die Mieterin darauf, dass ein solches Netz zur sicheren Katzenhaltung benötigt werde, doch dieser Auffassung folgte das Gericht nicht. Vielmehr erkannte es eine bauliche Veränderung und damit einen vertragswidrigen Gebrauch der Wohnung. Das Netz musste also weg (AG Neukölln, Az.: 10 C 456/11)!

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