Kurzarbeitergeld und Überbrückungshilfen in Verlängerung
Die ARAG Experten weisen auf aktuelle Beschlüsse des Koalitionsausschusses hin, die in der Nacht gefallen sind. Danach soll das Kurzarbeitergeld bis Ende 2021 verlängert werden, um auch weiterhin Massenentlassungen in der Corona-Krise zu verhindern. Zudem sollen Sozialversicherungsbeiträge noch bis 30. Juni 2021 zu 100 Prozent erstattet werden. Für alle Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben, würden vom 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet. Nur, wenn den Mitarbeitern während der Kurzarbeit eine Weiterbildung ermöglicht wird, ist weiterhin eine vollständige Erstattung der Sozialbeiträge möglich. Auch die Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Betriebe werden verlängert. Eigentlich bis Ende August befristet, wird das Programm nun bis Ende 2020 fortgeführt.
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