Medienkonferenz vom 19. August 2020 Berner Komitee JA zum Jagdgesetz
- Lorenz Hess, Präsident Berner Komitee JA zum Jagdgesetz, Nationalrat
- Hans Jörg Rüegsegger, Präsident Berner Bauern Verband, Grossrat
- Annegret Hebeisen, Berner Frauenkomitee JA zum Jagdgesetz, Grossrätin
- Ernst Wandfluh, Berner Bauern Verband, Grossrat
- Sandra Hess, Grossrätin
Einführung ‐ um was geht es Lorenz Hess, Präsident Bernern Komitee Ja zum Jagdgesetz, Nationalrat
Das Parlament hat das bestehende Gesetz revidiert, weil es 34 Jahre alt ist und die heutigen Anforderungen an Natur‐ und Artenschutz nicht mehr erfüllt. Als das Gesetz 1986 in Kraft trat, gab es in der Schweiz keine Wölfe, die Biberbestände wie auch die Bestände anderer geschützter Arten waren gegenüber heute gering. Die positive Entwicklung der geschützten wie auch der jagdbaren Arten belegt somit dass die Kantone sehr vorsichtig mit den Wildtieren auf ihrem Kantonsgebiet umgehen.
Das revidierte Gesetz auf ein Wolfsregulationsgesetz zu reduzieren wird weder der Arbeit des Parlaments noch dem der Kommissionen, Behörden und Verbandsvertretern gerecht. Das revidierte Gesetz regelt zielführend den Umgang mit allen geschützten Arten, es stärkt den Artenschutz und unterstützt die Kantone zudem mit finanziellen Mitteln, die gezielt und direkt für die Wildtiere eigesetzt werden können.
In den neu gestalteten Grundsatzartikel wird der Sinn und Geist des neuen Gesetzes beschrieben. Die Kantone werden beispielsweise in die Pflicht genommen, die Jagdplanung untereinander zu koordinieren und diese nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit zu regeln und zu planen. Dabei müssen die Kantone auf örtliche Verhältnisse sowie auf die Anliegen der Land‐ und der Forstwirtschaft, des Naturschutzes, des Tierschutzes und der Tiergesundheit Rücksicht nehmen. Es wird niemand bestreiten, dass die räumlichen Verhältnisse im Mittelland anders sind als im Berggebiet und dass insbesondere auch das Vorkommen und die Anzahl der verschiedenen Wildtiere sehr unterschiedlich ist.
Arten‐ und Naturschutz:
Eine der hervorstechendsten Regelungen im revidierten Gesetz ist, dass geschützte Arten eben auch geschützt bleiben. Im alten Gesetz sind alle geschützten Arten in ihren Beständen regulierbar, sofern diese hoch sind und Schäden anrichten. Neu soll dies auf Steinbock, Wolf und Höckerschwan reduziert werden.
Parlament und Bundesrat haben klar betont, dass sie keine weiteren geschützten Arten auf die Liste der Regulierbaren nehmen werden. Etwas anderes zu behaupten ist schlicht unlauter. Genauso unlauter wie es ist, Inserate zu verbreiten, die Tiere durch ein Zielfernrohr zeigen. Es kann klar festgestellt werden:
Statt über 250 Arten können neu nur noch 3 reguliert werden. Somit ist wohl eher das alte Gesetz ein «Abschussgesetz».
Der Bundesrat hat mit bestehendem Recht die Möglichkeit, in eigener Kompetenz geschützte Tiere auf die Liste der jagdbaren zu nehmen. Dies wäre mit Luchs und Biber problemlos möglich oder auch mit dem Steinbock. Mit dem revidierten Gesetz ist dieser Entscheid alleinig dem Parlament vorbehalten. Die Kantone begrüssen dies, da die jagdbaren Arten unter ihre Kompetenz fallen. Bei den jagdbaren Arten bezahlen die Kantone neben sämtlichen Leistungen für das Wildtiermanagement auch die vollen Entschädigungen für Wildschäden im Forst und der Landwirtschaft. Daran beteiligt sich übrigens zudem auch die Jägerschaft.
Mit dem revidierten Gesetz werden 12 Wildentenarten geschützt und die Schonzeiten der Waldschnepfe wird verlängert. Der Vorwurf, dass es eine verpasste Chance sei, nicht noch mehr jagdbare Arten zu schützen, ist falsch. Jagdliche Eingriffe sind nur möglich, wenn die Bestände es auch tatsächlich erlauben.
Auch in diesem Bereich sind die Kantone in der Vergangenheit sehr vorsichtig mit ihren Wildtieren umgegangen, indem sie Tiere von der Jagd ausgenommen haben, wenn die Bestände es nicht mehr erlauben.
Dies ist nicht nur gelebter Artenschutz, sondern der Beweis, dass dieser eben genau föderal betrachtet werden muss.
Mit dem neuen Gesetz wird die finanzielle Unterstützung des Bundes gegenüber den Kantonen massiv erhöht. Die Lebensräume der freilebenden Wildtiere werden gefördert, der Arten‐ und Tierschutz sowie die Tiergesundheit werden gestärkt. Die Wildtierkorridore werden im Gesetz festgeschrieben. In einer Landschaft, die durch Verkehrsachsen stark zerschnitten ist, sind solche Passagen für die Wanderbewegungen der Wildtiere wichtig. All dies sind übrigens langjährige Forderungen der Gegner, die mit dem Referendum nun gefährdet werden.
Sicht Landwirtschaft, Forst Hans Jörg Rüegsegger, Präsident Berner Bauern Verband, Grossrat
Die Landwirtschaft ist durch die positive Entwicklung der geschützten Arten ganz besonders gefordert – sei es im Seeland, Mittelland und u. Emmental durch den Biber und die Wildsau oder im Hügelgebiet die Hirschpopulation, sowie im Berggebiet durch die Grossraubtieren. Es wurde eingangs erwähnt, dass vor 34 Jahren die Bestände gewisser geschützter Arten bei "Null" oder sehr gering waren. Somit ist es auch ein Leichtes für die Gegner zu behaupten, dass die alte Vorlage ein fein austariertes System zwischen Schutz und Nutzen war. Die Probleme, die sich heute präsentieren, waren damals schlicht nicht vorhanden/nicht existent.
Die Landwirtschaft leistet einen messbaren Beitrag zum Schutz der Wild‐ und Nutztiere. Sie nimmt bedeutenden Mehraufwand in Kauf, um Nutztiere und Kulturen zu schützen und somit ihren Beitrag für den Artenschutz zu leisten. Mit dem revidierten Jagdgesetz wird der Schutzgedanke für beide Seiten zeitgemäß angepasst und erfüllt.
Einigkeit: Die Schweizer Bevölkerung und Bauern messen dem Tierwohl eine sehr grosse Bedeutung zu und die Schweiz hat eines der strengsten Tierschutzgesetze der Welt. Hierzulande pflegen die Bäuerinnen und Bauern, sowie viele private Tierhalter eine besonders starke Beziehung zu ihren Tieren. Es ist ihr legitimes Interesse, dass sie ihre Tiere schützen wollen, v.a. im Berggebiet. Sie verlangen deshalb eine vernünftige Regulierung, damit sich die Schäden und das Leid für die Nutztiere in Grenzen halten. Weder Private, noch Bauern wollen die Grossraubtiere ausrotten, im Gegenteil: Wir freuen uns über die Artenvielfalt und wir sind sogar überzeugt, dass das neue Jagdgesetz die Akzeptanz der Grossraubtiere erhöht, weil klare Regeln gelten.
Auch die Forstwirtschaft gewinnt dank dem revidierten Gesetz. Die Regulierung der Wildtierbestände muss neu so gestaltet werden, dass sie eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder ermöglicht. Eine kontrollierte Wildregulierung schützt unsere Wälder vor übermässigem Wildverbiss, denn ein sehr hoher Wildverbiss verhindert die Verjüngung bestehender und das Nachwachsen junger Wälder, somit auch ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz. Ohne Schutzmassnahmen können ganze Baumgenerationen im Wald verloren gehen. Die Pflicht zur natürlichen Verjüngung mit standortgerechten Baumarten im Wald ist im Jagdgesetz enthalten und liegt in der Hoheit der Kantone. Die Verjüngung der Wälder ist wichtig, damit sie ihre Funktionen, wie z.B. den Schutz vor Naturgefahren, v.a. Wald als wichtigen Süsswasserspeicher wahrnehmen können. Dass die Zunahme der Grossraubtierbestände einen positiven Effekt auf die Wildtierbestände haben kann, wird nicht bestritten. Allerdings wurden im Calanda, wo es am meisten Wolfsrudel hat, Untersuchungen durch die eidg. Forschungsanstalt WSL gemacht und der Wildverbiss untersucht.
Man kam weder zu einem positiven, noch zu einem negativen Ergebnis. Kanton Bern das Beispiel vom Haslital mit 120 Hirschen in einer Herde. Wieso dort die meisten Grossraubtiere nicht auf Nahrungssuche sind.
"Biber" geschützte Arten können grosse Schäden verursachen Annegret Hebeisen, Berner Frauenkomitee JA zum Jagdgesetz, Grossrätin
Genauso verhält es sich mit dem Biber. Es sind meist landwirtschaftliche Nutzflächen und Infrastrukturen, die vom Biber betroffen sind. Mit dem revidierten Gesetz ist der Bund bereit, die Infrastrukturschäden zu finanzieren, da der Biber ja weiterhin geschützt bleibt und als geschützte Art in die Kompetenz des Bundes gehört. Diese Massnahme hilft, die Akzeptanz des Bibers zu fördern.
Der Höckerschwan erfreut sich grosser Beliebtheit. Entsprechend ist diese Tierart ‐ obwohl ursprünglich in der Schweiz nicht heimisch ‐ durch die eidgenössische Gesetzgebung geschützt. Ohne natürliche Feinde und aufgrund des gesetzlichen Schutzes konnte sich der Schwan jedoch in der Vergangenheit ungestört vermehren, wodurch sich heute mancherorts eine übermässige Population entwickelt hat. In etlichen Gebieten der Schweiz richtet der Schwan mittlerweile durch Verkotung erhebliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen an. Verschmutztes Gras wird vom Vieh nicht mehr gefressen bzw. stellt eine Quelle für mögliche Krankheiten dar. Das Parlament hat mit der Revision des Jagdgesetzes der Regulation des Höckerschwans als geschützte Art zugestimmt. Massnahmen gegen diese Art können erst nach Rücksprache mit dem Bund erfolgen und unterstehen dem Verbandsbeschwerderecht.
Auch die Forstwirtschaft gewinnt dank dem revidierten Gesetz. Die Regulierung der Wildtierbestände muss neu so gestaltet werden, dass sie eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder ermöglicht. Eine kontrollierte Wildregulierung schützt unsere Wälder vor übermässigem Wildverbiss, denn ein sehr hoher Wildverbiss verhindert die Verjüngung bestehender und das Nachwachsen junger Wälder. Ohne Schutzmassnahmen können ganze Baumgenerationen im Wald verloren gehen. Die Pflicht zur natürlichen Verjüngung mit standortgemässen Baumarten im Wald ist im Jagdgesetz enthalten und liegt in der Hoheit der Kantone. Die Verjüngung der Wälder ist wichtig, damit sie ihre Funktionen, wie z.B. den Schutz vor Naturgefahren, wahrnehmen können. Dass die Zunahme der Grossraubtierbestände einen positiven Effekt auf die Wildtierbestände haben kann, wird nicht bestritten. Allerdings wurden im Calanda, wo es am meisten Wolfsrudel hat, Untersuchungen durch die Eidg. Forschungsanstalt WSL gemacht und der Wildverbiss untersucht. Man kam weder zu einem positiven, noch zu einem negativen Ergebnis. Es ist auch so, dass nicht alle Forstorganisationen das Referendum gegen das Jagdgesetz unterstützen.
Herdenschutz Ernst Wandfluh, Berner Bauernverband, Grossrat
Bereits heute sind Herdenschutzmassnahmen ein wichtiger Pfeiler für die Tierhalter. Mit dem revidierten Jagdgesetz werden sie weiter gestärkt. Wenn aber Grossraubtiere Herdenschutzmassnahmen überwinden, so müssen die Problemtiere schnell entfernt werden.
Wölfe verlieren zunehmend ihre Scheu. In Wohn‐, Arbeits‐, Erholungs‐ und Tourismusgebieten haben Wölfe aber nichts verloren. Tourismusanbieter müssen Ihre Gäste für Begegnungen mit Herdenschutzhunden sensibilisieren. Denn Herdenschutzhunde reagieren sehr aggressiv auf fremde Personen und insbesondere auf andere Hunde. In diesem Jahr sind mindestens drei neue Rudel entstanden und es hat ca. 30 neue Wolfswelpen gegeben. Der Wolfsbestand in der Schweiz erhöht sich massiv. Wenn sich dieser weiterhin unreguliert vermehrt, werden Konflikte zwischen Mensch und Wolf zunehmen. Dies hlift auch dem Wolf nicht. Es braucht griffige Massnahmen, um den Wolfsbestand auch vorhersehend zu regulieren, selbstverständlich ohne dessen Bestand zu gefährden.
Die Voraussetzungen, unter denen einige wenige geschützte Arten reguliert werden dürfen, umfassen etwa den Schutz der Lebensräume, die Erhaltung der Artenvielfalt, die Verhütung von Schaden oder eine konkrete Gefährdung von Menschen. Zudem unterstehen solche Abschussverfügungen dem Verbandsbeschwerderecht.
Diese Regeln gelten bereits heute für den Steinbock. Der Wolf, der in Europa nicht mehr von der Ausrottung bedroht ist, soll nun nach dem gleichen Prinzip reguliert werden können.
Am stärksten betroffen von der Anwesenheit der Wölfe sind die Schaf‐ und Ziegenhalter. Sie investieren sehr viel Herzblut und arbeiten meist in der Freizeit. Der Bau von Schutzzäunen und die Anschaffung von Herdenschutzhunden ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Wenn Schafe jede Nacht eingepfercht werden müssen, steigt auch die Anfälligkeit für Krankheiten. Wenn trotz den Schutzmassnahmen noch Risse in diesen geschützten Gehegen stattfinden, ist dies besonders schmerzlich und trifft die Züchter nicht nur finanziell, sondern auch emotional. Mehrere Schafzüchter haben angesichts der Übergriffe in geschützten Weiden den Betrieb bereits vollständig eingestellt. Mit der Folge, das ganze Talschaften nicht mehr bewirtschaftet werden. Diese Gegenden drohen zu verwildern. Dieser Entwicklung kann entgegengewirkt werden, indem wir das neue Jagdgesetz annehmen.
Sicht Kantone, städtische Gebiete und Agglomeration Sandra Hess, Grossrätin
Es wurde eingangs beschrieben, dass die Kantone in der Vergangenheit bewiesen haben, dass sie ihre Verantwortung gegenüber den Wildtieren sehr gut wahrnehmen. Föderalismus ist gerade in dieser Frage wichtig, da die Städter nicht mit dem Wolf konfrontiert sind und die Berggebiete nicht mit den zunehmenden Beständen an Wildtieren (wie Fuchs, Dachs, Wildschweinen oder Biber) im dicht besiedelten Raum. Es ist somit nur richtig und logisch, dass die Kantone mit dem revidierten Jagdgesetz mehr Kompetenzen erhalten. Nur sie kennen die Streifzüge der Wildtiere und können aufgrund der lokalen Gegebenheiten speditiv entscheiden. Insbesondere bei Wölfen, die schnell einen grossen Schaden anrichten können, muss man rasch reagieren können.
Die Kantone haben den verantwortungsvollen Umgang mit Wildtieren in der Vergangenheit bereits bewiesen.
So haben sie die Jagd in Gebieten, wo die Bestände von jagdbaren Arten zu gering waren, beschränkt.
Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass die kantonalen Behörden diese Praxis in Zukunft ändern werden.
Die Kantone haben auch Erfahrung in der Umsetzung von Artenschutzaufgaben. Diese werden überkantonal koordiniert und vom Bund unterstützt. Ein Beispiel dafür sind die kantonalen Wildtierkorridore, die überregional aufeinander abgestimmt werden. Der Bund unterstützt die Korridore neu mit bis zu 4 Millionen Franken pro Jahr.
Bis zu 2 Millionen Franken pro Jahr kann er den Kantonen zusätzlich geben, um die Arbeit der kantonalen Wildhut zu unterstützen, die im Umgang mit Konflikt verursachenden Arten und der Bevölkerung eine wichtige Rolle spielt. Ich finde es richtig, dass die Kantone für ihre höhere Verantwortung im Umgang mit den Wildtieren auch entschädigt werden. Das ist doch die beste Garantie dafür, dass sie ihre Aufgabe auch wahrnehmen werden.
Berner Bauern Verband
Milchstrasse 9
CH3072 Ostermundigen
Telefon: +41 (31) 93822-22
Telefax: +41 (31) 93822-50
http://www.bernerbauern.ch
Bereichsleiterin Kommunikation & Services
Telefon: 41 (31) 93822-24
E-Mail: gaby.mumenthaler@bernerbauern.ch