Finanzen / Bilanzen

Mit Soforthilfen und gezielten Förderprogrammen gegen die Wucht der Krise

Das Land Schleswig-Holstein hat schnell und konsequent reagiert, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen. Gemeinsam mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) und den weiteren Förderinstituten hat die Landesregierung eine breite Produktpalette geschaffen und schleswig-holsteinische Unternehmen unterstützt. Die Antragsfristen für die Corona-Soforthilfen des Bundes und des Landes (Zuschuss-Programme) sind zum 31. Mai 2020 ausgelaufen, Darlehens-Programme wie der Mittelstandssicherungsfonds bestehen fort und weitere wurden neu eingerichtet. Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz und der Vorsitzende der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Erk Westermann-Lammers, haben in einer gemeinsamen Pressekonferenz zu den Halbjahreszahlen der IB.SH auch eine Zwischenbilanz per 30.6. zu den Corona-Programmen im Land gezogen.

Schon zur Jahreshälfte 2020 hat das Fördervolumen der IB.SH mit über 2,2 Milliarden Euro bereits nahezu das Gesamtvolumen des Vorjahres erreicht. Das originäre Neugeschäft der IB.SH im 1. Halbjahr 2020 beläuft sich dabei auf 1,3 (Vj. 1,1) Milliarden Euro. Davon entfallen rund 200 Millionen auf die Arbeitsmarkt- und Strukturförderung, 360 Millionen auf Kommunalkunden und 380 Millionen auf Immobilienkunden. Zudem flossen gut 400 Millionen Euro Fördermittel an Firmenkunden. Dazu kamen Corona-Hilfen in Höhe von über 900 Millionen Euro (903 Mio. €).

Wegen coronabedingter Liquiditätsengpässe erhielten im ersten Halbjahr 2020 flächendeckend über 57.000 Unternehmen, Freiberufler und Einzelpersonen von der IB.SH Zuschüsse oder Darlehen aus den verschiedenen Hilfsprogrammen des Bundes und des Landes. Im Einzelnen flossen bis Ende Juni über die Corona-Soforthilfe des Bundes rund 400 Millionen Euro und über die Soforthilfe des Landes 55 Millionen Euro Zuschüsse in die schleswig-holsteinische Wirtschaft an insgesamt über 55.000 Unternehmen. Aus dem IB.SH Mittelstandssicherungsfonds wurden Darlehen in Höhe von 164 Millionen Euro in Zusammenarbeit mit den Hausbanken vergeben. Zudem wurden durch die IB.SH 284 Millionen Euro an KfW-Mitteln über die Hausbanken zur Stärkung der Unternehmen vergeben.

Bei der Soforthilfe des Bundes entfielen 24 Prozent der Auszahlungen auf den Dienstleistungssektor (darunter in erster Linie Kosmetikstudios, Friseure und Gebäudeservice), 17 Prozent auf das Gastgewerbe und 14 Prozent auf den Handel. Bei der Soforthilfe des Landes flossen 26 Prozent in das Gastgewerbe, 19 Prozent in den Dienstleistungssektor und 15 Prozent in den Handel. Beim Mittelstandssicherungsfonds für das Gast- und Beherbergungsgewerbe entfielen 44 Prozent auf Hotels und Pensionen, 29 Prozent auf Restaurants und 6 Prozent auf Ferienwohnungen.

„Wir konnten bis heute über 60.000 Unternehmen in Schleswig Holstein helfen und sehen durchaus Hinweise, dass sich die wirtschaftliche Lage entspannt. Ich danke den Beschäftigten in der IB.SH, die dafür einen unglaublichen Einsatz gebracht haben. Sie haben in mehreren Schichten und an Wochenenden und Feiertagen gearbeitet, damit betroffene Unternehmen ihr Geld schnell erhalten“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz. „Gleichzeitig“, ergänzte der Wirtschaftsminister, „ist die IB.SH ihrem Förderauftrag auch in ihren originären Förderbereichen mit unverminderter Kraft nachgekommen.“

„Unser Förderauftrag ist vielschichtig“, fasste der Vorsitzende des Vorstandes der IB.SH, Erk Westermann-Lammers, bei der Halbjahresbetrachtung zusammen. „Corona ist auch für uns eine besondere Herausforderung, der wir mit besonderem Einsatz begegnen. Unser Ziel ist es, Unternehmen in der Krisenbewältigung auf verschiedenen Wegen optimal zu unterstützen.“

Inzwischen hat der Bund in Zusammenarbeit mit den Ländern als weiteres Zuschuss-Programm die Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler und Solo-Selbständige aufgelegt. Außerdem hat das Land wegen der Corona-Krise den IB.SH Härtefallfonds Mittelstand für Darlehen eingerichtet, die in den ersten Jahren zins- und tilgungsfrei sind. Daneben begibt die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH über einen Härtefallfonds Beteiligungskapital und fördert in Verbindung mit der IB.SH, der KfW, mit dem Land Start-ups und kleine Mittelständler mit dem Sonderbeteiligungsprogramm Schleswig-Holstein, das bis Ende des Jahres läuft. Damit bestehen weiterhin finanzielle Handlungsspielräume, um die Unternehmen in Schleswig-Holstein in der Corona-Krise zu unterstützen. Für gemeinnützige Unternehmen plant die IB.SH derzeit noch gemeinsam mit der Bürgschaftsbank ein Programm.

„Noch ist es zu früh für eine abschließende Bewertung der wirtschaftlichen Folgen, die die Corona-Pandemie für Schleswig-Holstein mit sich gebracht hat. Es zeigt sich aber, dass an vielen Stellen strukturelle Veränderungen einsetzen. Insbesondere eine stärkere Digitalisierung und ein erweitertes Bewusstsein für die Bedeutung neuer Arbeitsmodelle sind hier zu nennen“, sagte Erk Westermann-Lammers zum Abschluss der Pressekonferenz.

Was bedeuten die Soforthilfen und Förderprogramme für betroffene Unternehmen? Hier drei Beispiele:

Andreas Matthes aus Breitenberg im Kreis Steinburg betreibt einen Online-Großhandel mit Voll- und Teilzeitbeschäftigten, welche nach der Richtlinie 8 Vollzeitbeschäftigten entspricht. Er wurde über die IB.SH aus dem Zuschuss-Programm des Bundes unterstützt. „Die Bestellungen blieben immer mehr aus, die Zahlungsmoral der Kunden ließ nach, Großbestellungen wurden aufgeschoben oder sogar storniert, und der Kostendruck wurde größer. Wir haben die Situation abgewartet, mussten jedoch nach 6 Wochen einen Antrag stellen. Somit kam das Soforthilfe-Programm dann genau im richtigen Moment“, berichtet Andreas Matthes.

Die Tischlerei Bartholl in Bad Segeberg mit 13 Beschäftigten hat einen Zuschuss aus dem Soforthilfe-Programm des Landes in Höhe bekommen. „Durch die Corona-Krise haben wir massive Einbrüche bei den Anfragen und Aufträgen erfahren müssen. Durch den Zuschuss war es uns möglich, einen Teil der Fixkosten abzudecken. Die wirklich sehr unbürokratische Hilfe hat uns sehr geholfen und zur Entspannung der finanziellen Situation beigetragen“, sagt Stephan Bartholl.

Mona Hamisch betreibt in Mohrkirch im Kreis Schleswig-Flensburg die „Dörpstuv“, einen gastronomischen Betrieb. Durch die Corona-Krise brachen die Buchungen weg. Neben einer Soforthilfe aus dem Zuschuss-Programm des Bundes bekam sie von der IB.SH in Zusammenarbeit mit der VR Bank Schleswig-Mittelholstein ein Darlehen aus dem IB.SH Mittelstandssicherungsfonds. Damit will sie neu durchstarten: „Der Lebensmittelvorrat muss neu aufgebaut werden, wir müssen unsere Werbung verstärken, die digitale Ansprechbarkeit ausbauen, und die Personalkosten, die zunächst nicht durch Einnahmen gedeckt sind, müssen geleistet werden“, erklärt Mona Hamisch.

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