Nachbars Garten als Katzenklo
Wenn das eigene Grundstück von einer fremden Katze als Toilette missbraucht wird, sorgt das nicht gerade für Harmonie in der Nachbarschaft. Dennoch weisen ARAG Experten darauf hin, dass man es dulden muss, wenn Katzen aus der Nachbarschaft das eigene Grundstück mit Kot verschmutzen. Der Grund: Es liegt in der Natur des Tieres, auf Streifzug zu gehen. Sogar die Beschmutzung von Spielgeräten eines Kindes muss hingenommen werden. Wehren kann sich der geplagte Grundstückseigentümer erst dann, wenn sich sein Grundstück als stilles Örtchen für gleich mehrere Tiere aus der Nachbarschaft etabliert (Amtsgericht Neu-Ulm, Az.: 2 C 947/98). In diesem Fall raten die ARAG Experten jedoch dringend davon ab, die Tiere einzufangen. Stattdessen sollte ein konstruktives Gespräch mit den beteiligten Nachbarn helfen, das Problem zu lösen.
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.