Neues Bundesjagdgesetz muss Waldumbau und Naturverjüngung fördern – Bleihaltige Munition verbieten
Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Es ist ein Wettlauf mit der Zeit. Wir können es uns im Angesicht der Klimakrise nicht leisten, die natürliche Verjüngung der Wälder weiter durch zu hohe Reh- und Rotwildbestände zu blockieren. Nur wenn das Wildtiermanagement stimmt und die natürliche Verjüngung von Laubbäumen eine Chance hat, kann uns der Waldumbau noch gelingen. Und nur dann werden Steuergelder für teure Baumpflanzungen kein Fall für den Bundesrechnungshof. Doch der vorliegende Entwurf zur Novelle des Bundesjagdgesetzes ist in dieser Hinsicht absolut enttäuschend. Er bringt keine Verbesserungen für die Waldverjüngung.“
In dem Entwurf fehlen die dringend erforderlichen Vegetationsgutachten, ebenso wie eine waldfreundliche Regelung der Abschusszahlen für Rehwild. Bevor der Entwurf ins Kabinett kommt, muss er erheblich nachgebessert werden. Die Änderungsvorschläge hat der BUND in seiner Stellungnahme formuliert und bringt sie nächste Woche bei der Verbändeanhörung vor.
Zudem muss endlich Schluss sein mit der Verwendung von Bleimunition. „Dem Bleispuk muss ein Ende gesetzt werden“, so Bandt. „Zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt sollte es verboten werden, mit bleihaltiger Munition zu jagen. Das giftige Schwermetall verbleibt zu großen Teilen in der Natur, gelangt in Gewässer, Moore und Feuchtwiesen und belastet das Grundwasser. Pflanzen und Tiere nehmen Blei auf und geben es innerhalb der Nahrungskette weiter.“ Das aufgenommene Blei führt zu schweren Schäden und mitunter zum Tod, beispielsweise bei den streng geschützten Seeadlern. Alternativen wie Weicheisenschrote sind vorhanden und werden in anderen Ländern zum Teil schon gesetzlich vorgeschrieben. Der Gesetzesentwurf ist diesbezüglich jedoch zu schwach und verworren, um entscheidende Verbesserungen zu bringen.
Bandt: „Jägerinnen und Jäger tragen durch die Ausübung des Wildtiermanagements eine große Verantwortung für die Waldökosysteme und ihre künftige Entwicklung. Sie sollten in ihrer Tätigkeit durch verantwortungsvolle Politik unterstützt werden, die mit der Novelle des Bundesjagdgesetzes endlich die dringend benötigten Veränderungen angehen sollte.“
Weitere Informationen:
- Die BUND Stellungnahme zur Novelle des Bundesjagdgesetzes finden Sie unter: www.bund.net/jagdrecht-stellungnahme
- Die neun „BUND-Forderungen zu Deutschlands Wäldern in der Klimakrise “ finden Sie unter: www.bund.net/waldkrise
Erläuterung zum Bundesjagdgesetz:
Bei der Novelle des Bundesjagdgesetzes fordert der BUND konkret, die Ausgestaltung der Jagd verbindlich an den Erfolg des Waldumbaus und der Wiederbewaldung mit Laubbäumen zu knüpfen. So soll das neue Jagdgesetz sicherstellen, dass Wildtiermanagement und Jagd so gestaltet werden, dass der Wildbestand natürliche Verjüngung und Wiederbewaldung durch Laubbäume und Tanne ohne Zaun oder andere Schutzmaßnahmen zulässt. Ein ökologisch und klimatisch stabiler Laubmischwald muss dabei als Hegeziel aufgenommen werden (mit Ausnahme der wenigen Standorte in Gebirgen, auf denen bisher von Natur aus ausschließlich Nadelwälder vorkommen). Das neue Jagdgesetz solle zudem die natürliche Wanderung der Baumarten zu neuen klimatisch passenden Standorten unterstützen. Verpflichtende, periodische Vegetationsgutachten sollen revierweise Auskunft über die Zukunftsfähigkeit der nächsten Waldgeneration geben und als objektive Grundlage bei der Festsetzung des Abschusses von Wild herangezogen werden. Das Ergebnis der Gutachten sollen Ampelkarten sein, die der Öffentlichkeit online zugänglich sein müssen.
Erläuterung zur zum Waldumbau
Gerade die in Deutschland großflächig gepflanzten Fichten- und Kiefernforste leiden stark unter der Dürre und sind besonders brandgefährdet. Diese naturfernen Nadelforste sind zudem anfällig für Stürme sowie Massenvermehrungen von Borkenkäfer bzw. Nonnenfalter. Daher ist neben der Wiederbewaldung abgestorbener Waldflächen ein zügiger Waldumbau zwingend erforderlich, weg von den künstlichen Nadelforsten, hin zu stabileren und naturnahen Laubmischwäldern, die von Natur aus in Deutschland vorkommen würden. Nadelwälder aus Fichte und Tanne gäbe es von Natur aus nur in den Hochlagen der Mittelgebirge und der Alpen. Hinzu kommt, dass die Neubildung von Trinkwasser unter Nadelforsten erheblich geringer ist als unter Laubwäldern. Dies ist in Zeiten der Klimakrise mit langen Dürreperioden und starker Hitze von entscheidender Bedeutung.
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