Neustartprämie kann noch bis Ende des Jahres beantragt werden
Antragsberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in Hamburg, die Mitglied in der Künstlersozialkasse (KSK) sind oder die inhaltlich die Kriterien der KSK für eine künstlerische Tätigkeit erfüllen und durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Die Hilfe kann unter www.hamburg.de/neustartpraemie beantragt werden.
Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Das Infektionsgeschehen macht weiterhin Einschränkungen auch im Kulturbereich notwendig. Wir wollen Künstlerinnen und Künstlern und Kreativen weiterhin helfen, auch unter Corona-Bedingungen einen Neustart zu organisieren. Dafür haben Bund und Länder zahlreiche Hilfsangebote entwickelt. Besonders schnell und unbürokratisch hat in den letzten Wochen die Neustartprämie geholfen. Wir haben daher beschlossen, dass diese einmalige Unterstützung noch bis Ende des Jahres beantragt werden kann.“
Ergänzende Hilfsangebote laufen weiter (unter anderem das Hilfspaket Kultur, IFB-Förderkredit Kultur Fördermodul Corona, vereinfachter Bezug der Grundsicherung für Selbstständige). Weitere Hilfen sind in Abstimmung mit dem Bund geplant.
Neustartprämie im Überblick
Umfang: 2.000 Euro, einmalig, pauschal und nicht rückzahlbar
Antragszeitraum: Seit Anfang Juli, JETZT NEU bis 31. Dezember 2020
Antragsberechtigt: Künstlerinnen, Künstler und Kreative mit Wohnsitz in Hamburg, die Mitglieder der Künstlersozialkasse (KSK) sind und jene, die inhaltlich die Kriterien der KSK für eine künstlerische Tätigkeit erfüllen.
Antrag: Der Antrag kann unter www.hamburg.de/neustartpraemie beantragt werden. Hier finden sich auch weitere Infos.
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