Gesundheit & Medizin

Patientensicherheit ist oberstes Gebot

Empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) wirklich die Verschiebung nicht dringender Zahnbehandlungen? Die Information der WHO, nicht dringende Zahnbehandlungen zu verschieben, ist nicht für alle Länder und alle Infektionslagen weltweit gemeint und basiert auf einer Übersetzungs- und Interpretationsungenauigkeit, stellen die bayerischen Zahnärzte fest. Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) sehen weiterhin keinen Grund, Vorsorgetermine wegen der Corona-Pandemie aufzuschieben.

„Wer über einen längeren Zeitraum nicht zum Zahnarzt geht, riskiert, dass sich sein Gebisszustand verschlechtert. Deshalb sollten alle notwendigen Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen und Prophylaxe-Maßnahmen im vorgesehenen Turnus durchgeführt werden“, sagte der Präsident der BLZK und Vorsitzende des Vorstands der KZVB, Christian Berger, heute in München. „Schon bei Corona-Verdacht oder Quarantäne werden die Patienten nicht von ihrem Hauszahnarzt behandelt, sondern in dafür eingerichteten Schwerpunktpraxen.“

Hohe Hygienestandards

Ebenso wie die Bundeszahnärztekammer verweisen die bayerischen Zahnärzte darauf, dass bei einer zahnärztlichen Behandlung kein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. In Bayern und deutschlandweit gibt es keinen nachgewiesenen Fall einer Corona-Ansteckung in einer Zahnarztpraxis. Dafür nennt Berger folgende Gründe:

  • Zahnärzte in Deutschland arbeiten seit jeher mit höchsten Hygienestandards. Infektionsschutz ist seit HIV und Hepatitis in allen Zahnarztpraxen täglich gelebte Vorsorge.
  • Bereits vor dem Auftreten des Corona-Virus wurden alle Behandlungen mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz und Handschuhen durchgeführt und die Weitergabe von Keimen an die Patienten und das Personal wirksam ausgeschlossen.
  • Jede Praxis verfügt über Sterilisationsgeräte für die Aufbereitung der verwendeten Instrumente. Der Arbeitsbereich wird nach jeder Behandlung gründlich desinfiziert – mit Desinfektionsmitteln, die auch das Corona-Virus abtöten.
  • Die Einhaltung aller Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI), der BLZK und der KZVB wird durch die Aufsichtsbehörden sowie die zahnärztlichen Körperschaften selbst überwacht und ist Teil des Qualitätsmanagements in jeder Zahnarztpraxis.
  • Die Zahnarztpraxen achten darauf, dass die Wartezeit der Patienten so kurz wie möglich ist. Zudem besteht im Wartezimmer ein ausreichender Sicherheitsabstand und Maskenpflicht.

Die WHO hatte gestern Richtlinien für 193 Länder für den Besuch bei Zahnmedizinern herausgegeben und darin den Verzicht auf Praxisbesuche, die der reinen Vorsorge dienen, empfohlen.

Unterschiedliche Ausgangslage

Für den Präsidenten der BLZK und Vorsitzenden des Vorstands der KZVB handelt es sich dabei jedoch in erster Linie um eine Empfehlung für die am stärksten von der Pandemie betroffenen Länder wie Brasilien oder die USA: „Das aktuelle Infektionsgeschehen in diesen Staaten ist nicht mit der Situation in Deutschland vergleichbar. Deshalb hätte ich mir an dieser Stelle eine differenziertere Betrachtungsweise gewünscht.“ Berger weiter: „Alle Zahnarztpraxen in Bayern halten sich selbstverständlich weiterhin an die Vorgaben des RKI. Die Sicherheit unserer Patienten stand und steht für uns an oberster Stelle.“

Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) ist die gesetzliche Berufsvertretung der über 16.500 bayerischen Zahnärzte. Sie setzt sich aktiv für Rechte und Interessen der Zahnärzte sowie für Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Mundgesundheit der Bevölkerung ein. Dabei steht sie für Qualität in der Zahnmedizin als Ergebnis wissenschaftlich begründeter Präventions- und Behandlungskonzepte, die sich an der Individualität des einzelnen Patienten orientieren. Der Patientenschutz ist ein vorrangiges Anliegen der Bayerischen Landeszahnärztekammer.

Über Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB)

Die KZVB ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mitglieder sind die rund 10.000 bayerischen Vertragszahnärzte, also die Zahnärzte, die berechtigt sind, Leistungen über die gesetzliche Krankenversicherung abzurechnen. Die KZVB stellt die flächendeckende zahnmedizinische Versorgung für die mehr als zehn Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Bayern sicher, organisiert den zahnärztlichen Notdienst und rechnet die zahnärztlichen Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen ab.

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