Sofortausstattungsprogramm: Rund 1,8 Millionen Euro für Schulen der Stadt Ludwigshafen aus dem DigitalPakt-Zusatzprogramm
Die Sofortausstattung ist für die Schülerinnen und Schüler vorgesehen, die Zuhause kein digitales Arbeitsgerät zur Verfügung haben, dies aber im Falle von Home Learning benötigen. In Ludwigshafen kommt die Förderung 47 Schulen zugute. „Bildungschancen dürfen nicht an der digitalen Ausstattung von Schülerinnen und Schülern scheitern. Wir müssen die Chancen, die uns digitale Lehr- und Lernformate bieten, allen Schülerinnen und Schülern zugänglich machen. Daran arbeiten wir als Land mit aller Kraft, und die Mittel des Bundes leisten einen ganz wichtigen Beitrag zu dieser außerordentlichen bildungspolitischen und damit gesamtgesellschaftlichen Aufgabe“, so Bildungsministerin Hubig.
Der Zuschuss aus dem Sofortausstattungsprogramm wird für die Beschaffung von über 4.700 digitalen Endgeräten und Zubehör wie Schutzhüllen und Aufbewahrungskoffer eingesetzt. „Der Förderbescheid ermöglicht, zielgerichtet mehrere Tausend Schülerinnen und Schüler in Ludwigshafen nun für das heimische Lernen adäquat auszustatten. Gerade die, die bislang nicht über solche Geräte verfügten, erhalten damit die Chance, in Zeiten zunehmend elektronischer Vernetzung im Bildungsbereich Schritt zu halten“, erläuterte Finanzdezernent und Kämmerer Schwarz.
Bearbeitet werden die Anträge im Sofortausstattungsprogramm und im DigitalPakt, die 400 Träger für 1.600 Schulen in Rheinland-Pfalz stellen können, von der ISB. „Medienkompetenz gewinnt im Informationszeitalter immer weiter an Bedeutung. Es freut uns sehr, dass wir einen Beitrag zur Verbesserung des medienpädagogischen Angebots an rheinland-pfälzischen Schulen leisten können, insbesondere im Hinblick auf mobiles Lernen“, sagte Link.
In Rheinland-Pfalz entfallen im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms für mobile Endgeräte 24,1 Millionen Euro der Bundesmittel auf Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus stehen im DigitalPakt Schule insgesamt rund 240 Millionen Euro an Bundesmitteln zur Verfügung, die mit dem zehnprozentigen Eigenanteil der Schulträger aufzustocken sind. Gefördert werden etwa Verkabelung, drahtloses Internet sowie digitale Anzeige- und Arbeitsgeräte.
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