Urteil: Bayerische Grenzpolizei in Teilen verfassungswidrig – Verfassungsgerichtshof bestätigt GdP-Bedenken
Bayerns Grüne hatten geklagt, weil die bayerische Grenzpolizei die Kompetenzen der Bundespolizei übergehe. Dieser Klage hat der Verfassungsgerichtshof nun am 28. August 2020 teilweise stattgegeben. Zwar wird die Wiedererrichtung der Bayerischen Grenzpolizei als solche vom Verfassungsgerichtshof nicht beanstandet, jedoch die Zuweisung von Befugnissen an die Bayerische Grenzpolizei nach Artikel 29 Polizeiaufgabengesetz (PAG). Das PAG räumt Grenzfahndern Befugnisse ein, die eigentlich nur Bundesbehörden zustehen. Konkret bedeutet das, dass die bayerische Grenzpolizei zwar künftig weiter Schleierfahndung betreiben darf – eine originäre Aufgabe der Landespolizeien –, allerdings keine Grenzkontrollen bzw. keine Grenzüberwachung mehr durchführen darf. Gemäß Grundgesetz sind die Durchführung von Grenzkontrollen sowie die hieraus resultierenden Folgemaßnahmen ausschließlich hoheitliche Aufgaben der Bundespolizei. Landespolizeien dürfen lediglich im Auftrag der Bundespolizei als Unterstützungskräfte hinzugezogen werden.
Diese Bedenken hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) – Bezirk Bundespolizei bereits seit 2018 immer wieder geäußert. Zwar begrüßte die GdP damals ausdrücklich den personellen Aufwuchs der Polizei in Bayern, mahnte jedoch auch die mit der erneuten Gründung einer Grenzpolizei verbundenen Problemstellungen an – sowohl für die Kolleginnen und Kollegen als auch für die Bevölkerung: „Wir haben von Anfang an gesagt, dass die Hilfe der Grenzpolizei nicht für Verwirrung bei unseren Kolleginnen und Kollegen sorgen oder dazu führen darf, dass die Bürger stärker beeinträchtigt werden“, so Andreas Roßkopf, Mitglied des Vorstands des GdP-Bezirks Bundespolizei und Vorsitzender der GdP-Direktionsgruppe Bayern. Und er ergänzt: „Wir hätten die Grenzkontrollen unserer Meinung nach alleine bewältigen können, schließlich sind unsere Kolleginnen und Kollegen diesen Aufgaben auch bis dato vollumfänglich nachkommen – in der bewährten engen Zusammenarbeit mit der Bayerischen Polizei im Bereich der Fahndung im Grenzraum. Zwar haben sich die Kolleginnen und Kollegen von Bundespolizei und Grenzpolizei trotz aller Problemstellungen in den vergangenen zwei Jahren gut miteinander arrangiert, dennoch begrüßen wir es, dass das Urteil nun unsere Einwände bestätigt.“
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