Familie & Kind

10 Jahre Anerkennung des Menschenrechts auf Wasser und Sanitärversorgung

Am 30. September 2010 hat der UN-Menschenrechtsrat mit der Resolution 39/8 das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung anerkannt. Deutschland und Spanien hatten die Resolution eingebracht und bekräftigten hierdurch eine Resolution der UN-Generalversammlung vom Juli 2010. Vorausgegangen war eine mehrjährige internationale Kampagne der Zivilgesellschaft.

In Bezug auf Trinkwasser verlangt die Resolution, dass dieses verfügbar, gesundheitlich unbedenklich und für alle Menschen zugänglich sein muss. Die Staaten sind verpflichtet, fortschreitend eine verlässlich funktionierende Infrastruktur aufzubauen, die Bevölkerung gegen etwaige Eingriffe von Unternehmen zu schützen und die bestehende Infrastruktur nicht zu blockieren – zum Beispiel im Fall von Konflikten. Auch müssen die Staaten traditionelle Wassernutzungsrechte achten, beispielsweise von indigenen Gruppen. Selbst Ressourcenknappheit rechtfertigt nicht, untätig zu bleiben: auch ärmste Staaten sind völkerrechtlich verpflichtet, entsprechend ihrer Ressourcen aktiv zu werden.

Wie nötig das Menschenrecht auf Wasser ist, zeigen die Zahlen: Noch immer haben 2,2 Milliarden Menschen keinen sicheren Zugang zu Trinkwasser. 4,2 Milliarden besitzen keinen Zugang zu Sanitärversorgung. Viele – oft auch tödliche – Krankheiten wären vermeidbar, wenn sauberes Trinkwasser und eine hygienische Sanitärversorgung verfügbar und zugänglich wären. „Die Regierungen sind durch die UN-Resolution verpflichtet, Diskriminierungen beim Zugang zu Trinkwasser und Sanitärversorgung zu verhindern“, erläutert Gertrud Falk, Menschenrechtsreferentin von FIAN Deutschland. „Benachteiligte Bevölkerungsgruppen müssen hierbei prioritär unterstützt werden“.

Diese Pflichten gelten über die eigenen Staatsgrenzen hinaus und müssen daher auch bei der Durchführung und Finanzierung von Großprojekten im Ausland beachtet werden, wie zum Beispiel dem Bergbau oder dem Bau von Staudämmen. Auch Privatisierungen müssen diesem Menschenrecht entsprechen. „Privatisierungen der Wasserversorgung sind völkerrechtlich nur statthaft, so lange staatliche Institutionen dafür Sorge tragen, dass das Wasser allgemein verfügbar, erschwinglich und von angemessener Qualität ist“, erläutert Falk den Mehrwert der UN-Resolution. Das Recht auf Wasser floss auch in die UN-Nachhaltigkeitsziele ein, die in SDG 6 vorsehen, die Verfügbarkeit von Wasser und Sanitärversorgung für alle zu gewährleisten.

FIAN Deutschland bietet aus Anlass des zehnjährigen Jahrestags eine Reihe von kostenlosen Bildungsangeboten an. Diese umfassen Online-Seminare, Printpublikationen sowie ein Präsenzseminar im Dezember.  

Weitere Informationen: www.fian.de/themen/jahresthema-recht-auf-wasser/ 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

FIAN-Deutschland e.V.
Gottesweg 104
50939 Köln
Telefon: +49 (221) 47449110
Telefax: +49 (221) 47449111
http://www.fian.de

Ansprechpartner:
Gertrud Falk
FIAN-Deutschland
Telefon: +49 (221) 474491-15
E-Mail: g.falk@fian.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel