Finanzen / Bilanzen

AOK PLUS zahlt Eltern länger Kinderkrankengeld

.
Die Bundesregierung plant, dass berufstätige Eltern für die Betreuung ihres kranken Kindes fünf weitere Tage zu Hause bleiben können. Je Elternteil stehen für jedes Kind dann 15 Tage zur Verfügung, für Alleinerziehende sind es 30 Tage, also 10 Tage mehr als bisher.

Das gilt für das Jahr 2020 und für jedes erkrankte Kind unter 12 Jahren, um das sich die Eltern kümmern. Erhalten Eltern in dieser Zeit kein Gehalt, springt die AOK PLUS ein und zahlt Kinderkrankengeld.

Versicherte der AOK PLUS können die ärztliche Bescheinigung einfach in der "Meine AOK" – App oder der Online-Filiale hochladen. Wer noch keinen Zugang zur Online-Filiale hat, kann sich unter www.plus.aok.de registrieren. Die App können Versicherte kostenfrei im Google-Play Store (Android) oder im App Store (iOS) downloaden.

Im vergangenen Jahr waren 457.000 Kinder unter 12 Jahren bei der AOK PLUS familienversichert. In fast 400.000 Fällen zahlte die Gesundheitskasse Kinderkrankengeld an die betreuenden Eltern, und zwar im Schnitt für die Dauer von zwei bis drei Tagen. Dabei wurden 50 Millionen Euro an die Eltern ausgezahlt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Sternplatz 7
01067 Dresden
Telefon: +49 (800) 1059011144
Telefax: +49 (1802) 471001
http://www.aokplus-online.de

Ansprechpartner:
Hannelore Strobel
Pressesprecherin
Telefon: +49 (351) 4946-11144
E-Mail: presse@plus.aok.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel