Arbeitskammer kritisiert Deckelung bei Prämienzahlung für Pflegekräfte in Krankenhäusern
„Unverständlich ist auch, warum nur bestimmte Krankenhäuser mit einer Mindestanzahl an COVID-19-Fällen überhaupt antragsberechtigt sein sollen. Unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung mit dem Verfahren in der Altenpflege, sollte diese rigide Abgrenzung nicht stattfinden“, betont Zeiger.
„Zudem fordern wir im Zuge dieser Gleichbehandlung das Land auch auf, sich mit einer zusätzlichen Sonderzahlung in Höhe von 500 € zu beteiligen“, so Zeiger.
Die Arbeitskammer befürwortet die Finanzierung der Prämie über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, der im Wesentlichen aus Beitragsmitteln der GKV-Versicherten finanziert wird. „Wir fordern allerdings, dass der Gesundheitsfonds durch Steuergelder aufgestockt wird, damit die gesetzlich Krankenversicherten nicht die überwiegende finanzielle Last tragen“, sagt Beatrice Zeiger abschließend.
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