Audi ruft im Diesel-Abgasskandal A8 4.2l zurück
KBA ruft im Dezember 2019 Audi A8 4,2 Liter TDI V8 Euro 6 zurück
Bereits im Dezember 2017 waren die großen Audi-Motoren beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auffällig geworden. In einem Schreiben an Audi stellt die Aufsichtsbehörde in einem Audi A8 Euro 6 unzulässige Abschalteinrichtungen fest. Der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer liegt dieses Schreiben vor.
- Darin heißt es: „Schaltungen, die zur Verringerung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems durch die verminderte Einspritzung von Reagens außerhalb der Bedingungen des gesetzlichen Prüfzyklus aber im Bereich der Bedingungen, die bei normalen Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, liegen sind nach Artikel 5 Absatz 2 Satz 1 der VO (EG) Nr. 715/2007 unzulässig.“ Und weiter fordert das KBA Audi auf: „Alle unzulässigen Abschalteinrichtungen im Sinne von Nr. 2.16 in Verbindung Nr. 5.1.2.1 der UN-Regelung Nr. 83 und Artikel 3 Nr. 10 in Verbindung mit Artikel 5 Abs. 2 S. 1 der VO (EG) Nr. 715/2007“ sind „aus dem Emissionskontrollsystem“ zu entfernen.
- Was sich ziemlich bürokratisch liest, war der Kern des Rückrufs zum Audi A8 4,2 Liter TDI V8 Diesel Euro 6. Das KBA machte in dem Schreiben klar, dass in dem Audi-Motor eine „unzulässige Abschaltvorrichtung“ verbaut war. Und für die Behörde war ebenso klar, dass die Abschaltvorrichtung nicht zum Schutz des Motors eingebaut war, wie die VW-Tochter Audi in zahlreichen Gesprächen mit dem KBA beteuert hatte. Audi war gezwungen, so schnell wie möglich die Motoren wieder in einen zulassungsfähigen Zustand zu versetzen. Noch nicht zugelassene Fahrzeuge mussten mit akzeptabler Motorsteuerungssoftware ausgerüstet werden. Audi musste einen Zeitplan zur Herstellung der Vorschriftsmäßigkeit vorlegen. Ansonsten drohte das KBA mit dem Widerruf oder Zurücknahme der Typengenehmigung der betroffenen Fahrzeuge.
- Der verpflichtende Rückruf veröffentlichte das KBA allerdings erst zwei Jahre später. Am 11. Dezember 2019 forderte das KBA in seiner Datenbank Audi dazu auf, die Modelle A4, Q7 und A8 4.2l Euro 6, Baujahr 2010 bis 2017 zurückzurufen. Vom Hersteller forderte das KBA die „Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“. Und genau mit diesen Rückrufen werden nun Audi-Kunden konfrontiert.
- Der vorliegende Fall zeigt, wie kostspielig für Audi-Kunden die Manipulation ist und wie enorm der Schaden. Der Audi A8 4.2. Euro 6 kostete über 93.000 Euro. Im Diesel-Abgasskandal um den VW-Motor EA189 urteilten Gerichte bis zu 25 Prozent Schadensersatz abzüglich einer Nutzungsentschädigung aus. Das wären im den der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vorliegenden Fall bis zu 23.250 Euro minus dem Nutzungsentgelt.
Was Dr. Stoll & Sauer zum Software-Update rät
Die Diesel-Fahrzeuge sind durch die Manipulation am Motor in ihrem Wert gemindert. Da helfen auch die Software-Updates nichts. Dem Update muss man sehr skeptisch gegenüberstehen. Audi verspricht zwar, dass die Fahrzeuge wie vor dem Update nutzbar sind. Doch Experten sind der Ansicht, dass ein Software-Update nicht ausreicht, das Problem im Motor zu beheben. Außerdem kann ein Software-Update folgende erhebliche Nachteile für die Geschädigten mit sich bringen:
- Niedrigere Lebenserwartung des Motors
- Leistungsverluste durch Veränderung des Motorverhaltens
- Erhöhter Spritverbrauch
- Bindung an Vertragswerkstätten
- Minderung des Wiederverkaufswertes
- Drohende Fahrverbote, falls das Update nutzlos ist
- Letztlich droht sogar die Stilllegung des Fahrzeugs
Daher rät die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer betroffenen Audi-Kunden zur Beratung. Die Verbraucher-Kanzlei bietet dazu einen kostenfreien Online-Check. Dabei werden die besten Möglichkeiten für den Mandanten ausgelotet und aufgezeigt. Klar ist jedoch, Audi muss zur Verantwortung gezogen werden und Wiedergutmachung leisten.
EuGH macht Hoffnung auf verbraucherfreundliche Urteile
Am 25. Mai 2020 verurteilte der Bundesgerichtshof VW erstmals in letzter Instanz wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung (Az.: VI ZR 252/19). Im Mittelpunkt stand der Motor EA189. Die Chancen, sich gegen den VW-Konzern vor Gericht durchzusetzen, steigen im Hinblick auf die neueren Motorengenerationen – wie den 4.2-Liter-Motor. Am Europäischen Gerichtshof EuGH in Luxemburg sind am 30. April 2020 in einem Gutachten temperaturabhängige Abschalteinrichtungen als unzulässig eingestuft worden. Und in den neuen Motoren werden unter anderem sogenannte Thermofenster verbaut. Das hat VW bereits am Landgericht Duisburg bei einem EA288 zugegeben. Daher geht Dr. Stoll & Sauer davon aus, dass betroffene Verbraucher erneut geschädigt worden sind und rät zur anwaltlichen Beratung. VW hat eine umweltfreundliche Motorisierung angepriesen. Letztlich könnte die Umwelt genauso wie beim EA 189 verpestet werden, weil der Stickoxid-Grenzwert nur auf dem Prüfstand und nicht im Normalbetrieb auf der Straße eingehalten wird. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.
In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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