Verbraucher & Recht

BStBK begrüßt Nachbesserungen bei den Überbrückungshilfen

„Es erleichtert uns, dass die Bundesregierung die Zugangsbedingungen für die Überbrückungshilfen gelockert und der unternehmerischen Realität angepasst hat. Außerdem wird die höhere Erstattung der Fixkosten und die Verdopplung der erstattungsfähigen Personalkosten dieses staatliche Hilfsprogramm für viele Unternehmen attraktiver machen“, so Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) zu den vorgenommenen Änderungen an den Überbrückungshilfen.

Um Missbrauch von Steuergeldern zu verhindern, hatte das Bundes-wirtschaftsministerium anfänglich hohe Hürden für den Erhalt von Überbrückungshilfen definiert. „In der Praxis zeigte sich leider relativ schnell, dass der Nachweis eines 60%igen Umsatzrückgangs in den Monaten April und Mai viel zu starr war. Diese Anforderungen erfüllten viele vor dem wirtschaftlichen Aus stehende Mandanten nicht. Bei anderen waren die in Aussicht gestellten Beträge nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, so Schwab. Von nun an können Unternehmen, die einen 30%igen Umsatzrückgang in den Monaten April bis August 2020 nachweisen können, Überbrückungshilfe beantragen. Aus Sicht des Berufsstandes ist es außerdem positiv, dass bei der Schlussabrechnung künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein sollen wie Rückforderungen.

Die erforderlichen Nachweise sind für den BStBK-Präsidenten unverzichtbar. „Bei den anfänglichen Soforthilfen wurde viel Missbrauch betrieben. Es geht um Steuergelder und mit diesen gilt es verantwortlich umzugehen. Dafür stehen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte gerade. Die Kolleginnen und Kollegen müssen zu rund drei Dutzend Punkten Unterlagen beschaffen, prüfen und bestätigen. Es wäre hilfreich gewesen, hier weitere Erleichterungen vorzunehmen und Synergien stärker zu nutzen. Unverständlich, warum dies nicht umgesetzt wurde.“

Schwab kritisiert auch, dass Solo-Selbständige nicht besser berücksichtigt wurden. „Diese Berufsgruppe fällt leider immer noch durch’s Raster, denn für sie sind die aktuellen Hilfsprogramme keine Hilfe. Solo-Selbständige stehen zuhauf mit dem Rücken an der Wand. Ihr Einkommen fällt coronabedingt komplett weg. Wie sollen sie ihren Lebensunterhalt bezahlen?“

Insgesamt zeigt sich Schwab aber mit den vorgenommenen Anpassungen zufrieden und ist optimistisch, dass die Überbrückungshilfen nun stärker nachgefragt werden und die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie besser bekämpft werden können.

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Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vertritt als gesetzliche Spitzenorganisation die Gesamtheit der bundesweit rund 99.000 Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften. Neben der Vertretung des Berufsstandes auf nationaler und internationaler Ebene wirkt die BStBK an der Beratung der Steuergesetze sowie an der Gestaltung des Berufsrechts mit. Sie fördert außerdem die berufliche Fortbildung der Steuerberater und die Ausbildung des Nachwuchses.

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