Bundesgerichtshof urteilt: Teppichboden hilft gegen Lärmbelästigung
Im vorliegenden Fall ging es darum, dass der Eigentümer einer Dachgeschosswohnung seinen Teppichboden gegen Fliesen ausgetauscht hatte und es dadurch in der Wohnung darunter zu erhöhter Lärmbelästigung kam. Es stellte sich heraus, dass Mindestanforderungen an den Schallschutz nicht eingehalten wurden (diese sind in der DIN-Norm 4109 geregelt und beziehen sich immer auf die Vorgaben aus dem Baujahr). Verschlimmert wurde die Lärmbelästigung durch eine mangelhafte Trittschalldämmung im Zwischenboden des Gemeinschaftseigentums, deshalb hatte sich der Eigentümer der Dachgeschosswohnung auf den Standpunkt gestellt, die Eigentümergemeinschaft müsse diesen Mangel gemeinschaftlich beheben, damit er seinen neuen Fliesenboden behalten könne. Das Gericht entschied aber, dass der Wohnungseigentümer gegenüber den Nachbarn dazu verpflichtet ist, mit zumutbaren Maßnahmen die Mindestanforderungen an den Trittschallschutz einzuhalten, „wie etwa durch Verlegung eines schalldämpfenden Teppichbodens“. Wegen der Verhältnismäßigkeit des Aufwands konnte sich der Beklagte also nicht durch den Hinweis auf die Mangelhaftigkeit der Geschossdecke aus der Verantwortung ziehen. Wohnungseigentümer sollten sich somit vor der Verlegung eines neuen Bodenbelags grundsätzlich darüber informieren, ob die Verlegung eines Teppichbodens nicht schon aus Gründen des Schallschutzes die bessere Wahl darstellt.
Über den Verband der Deutschen Heimtextilien-Industrie e.V.
Der Verband der Deutschen Heimtextilien-Industrie e.V. (HEIMTEX) vertritt die Interessen von deutschen Industrieunternehmen der Heimtextilien-Branche und benachbarter Branchen. HEIMTEX bietet seinen Mitgliedern Hilfestellung u.a. in den Bereichen Wirtschafts- u. Designrecht, Arbeitssicherheit, Energieeffizienz sowie Datenschutz und stellt somit eine breite Unterstützung im Tagesgeschäft sicher. www.heimtex.de
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Verband der Deutschen Heimtextilien-Industrie e.V.
Hans-Böckler Straße 205
42109 Wuppertal
Telefon: +49 (202) 7597-0
Telefax: +49 (202) 759797
https://www.heimtex.de
Ansprechpartner:
Martin Auerbach
Hauptgeschäftsführer
Telefon: +49 (202) 7597-0
E-Mail: martin.auerbach@heimtex.de
Hauptgeschäftsführer
Telefon: +49 (202) 7597-0
E-Mail: martin.auerbach@heimtex.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.