Bundeshaushalt 2021 – Corona-Hilfen gerecht finanzieren
„Es wird unmöglich sein, die Staatsschulden in den kommenden Jahren aus den laufenden Haushalten zu bezahlen. Deshalb muss die Frage erlaubt sein: Wer soll in Zukunft die Corona-Zeche zahlen? Wollen wir Alleinerziehende, Beschäftigte mit kleinen Löhnen, Hartz-IV-Empfänger oder Rentnerinnen zur Kasse bitten? Denn die trifft es besonders hart, wenn wir Sozialleistungen kürzen oder Verbrauchssteuern erhöhen. Das wird der VdK immer ablehnen. Wenn soziale Unterschiede nicht immer größer werden sollen, müssen wir für die Menschen sorgen, die ohnehin nur wenig haben. Um die Corona-Hilfen zu refinanzieren, brauchen wir jetzt dringend eine einmalige Vermögensabgabe. Dann würden die, die mehr haben, auch mehr schultern. Das ist solidarisch.“
Die Vermögensabgabe ist eine Abgabe, die einmalig auf hohes Vermögen erhoben wird. Nach Ansicht des VdK sollte ein Freibetrag von mindestens einer Million Euro garantieren, dass nur hohe private und betriebliche Vermögen belastet werden. Auch selbstbewohnte Häuser und Wohnungen müssen bei der Besteuerung ausgenommen werden. Nicht einmal ein Prozent der Bevölkerung wäre von der Vermögensabgabe betroffen. Die Abgabe hilft dem Staat, auf finanzielle Ausnahmesituationen – wie die derzeitige Corona-Krise – reagieren zu können.
Der Sozialverband VdK setzt sich mit seinen mehr als 2 Millionen Mitgliedern für soziale Gerechtigkeit ein. VdK-Mitglieder profitieren von der kompetenten Beratung im Sozialrecht. Als größter Sozialverband Deutschlands vertritt der VdK wirksam die sozialpolitischen Interessen aller Bürgerinnen und Bürger: unabhängig – solidarisch – stark. Mehr unter www.vdk.de
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