„Bundesländer müssen ihre Hausaufgaben bei der Gebietsabgrenzung schnell erledigen“
Nach Einschätzung des DBV zeigen sich erhebliche Defizite seitens der Wasserwirtschaft bei den vorliegenden Datengrundlagen und vorhandenen Messstellen. Rukwied: „Offensichtlich sind die fachlichen Grundlagen für eine differenzierte Gebietsabgrenzung und einen zielgenauen Gewässerschutz in einigen Bundesländern nicht ausreichend. Jetzt müssen die Länder eine möglichst genaue und schnelle Festlegung der relevanten Gebiete vornehmen, um ungerechtfertigte Auflagen für Landwirte zu vermeiden. Für Landwirte in roten Gebieten gelten ab 2021 strikte Auflagen ohne weitere Übergangsfristen. Da dürfen die Landwirte erwarten, dass auch die Wasserwirtschaft unverzüglich ihre Hausaufgaben bei einer akkuraten und differenzierten Gebietsabgrenzung macht.“
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