Der TCS begrüsst den Entwurf zum Bundesgesetz über die Velowege
Nach seinem starken Votum für den sogenannten Bundesbeschluss Velo im Jahr 2018 (Artikel 88 der Verfassung) unterstützt der TCS nun auch die Vorlage zum Veloweggesetz und unterstreicht damit die Wichtigkeit des Velos für die Mobilität. Ob für den Einsatz im Alltag, für Pendler oder in der Freizeit: der TCS setzt sich für die Entwicklung eines sicheren und effizienten Velowegnetzes ein. Die Förderung aller Facetten der sanften Mobilität, insbesondere des Radverkehrs, ist wichtig für die Entwicklung in Richtung einer multimodalen Mobilität.
Dazu Peter Goetschi, Zentralpräsident des TCS: "Der TCS begrüsst den Gesetzesentwurf, der die Entwicklung eines kohärenten, nationalen Velowegnetzes über die Gemeinde- und Kantonsgrenzen hinweg ermöglicht. Der TCS war von Anfang an an diesem Projekt beteiligt. Wir freuen uns insbesondere, dass der Gesetzesentwurf einerseits die Rolle des Bundes klar definiert, andererseits aber auch die Autonomie der Kantone garantiert“.
Für den TCS ist jedoch wichtig, dass die Entwicklung und Förderung des Velowegnetzes nach einem multimodalen Ansatz geschieht, der dafür sorgt, dass die verschiedenen Verkehrsträger und Verkehrsflächen auf einfache und sichere Weise kombiniert werden können.
Darüber hinaus betont der TCS, dass der Ausbau von Velowegen nicht zu Lasten der anderen Verkehrsträger gehen darf, sondern diese vielmehr ergänzen muss. Die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss müssen weiterhin für alle Verkehrsträger gewährleistet sein, ebenso die freie Wahl des Verkehrsmittels. Insbesondere in städtischen Gebieten bedeutet dies, eine klare Hierarchie des Strassennetzes beizubehalten, um ein optimales Nebeneinander der verschiedenen Verkehrsträger zu erreichen.
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