Verbraucher & Recht

Dortmund: potenziell ungültige Wahlunterlagen?

Die Stadt Dortmund verwendet in ihren Wahlunterlagen Gendersternchen und verstößt damit nicht nur gegen die amtlichen Regelungen der deutschen Sprache, sondern möglicherweise auch gegen die Richtlinien der Kommunalwahlverordnung. „Dass sich eine Stadt so über geltendes Recht hinwegsetzt, ist schon ein starkes Stück“, wundert sich Prof. Walter Krämer, Vorsitzender des Vereins Deutsche Sprache, „eigentlich hätte die Stadt nur die Vorlagen, die das Land NRW ihr bietet, abschreiben müssen, um eine rechtswirksame und nicht anfechtbare Wahlbenachrichtigung zu haben. Statt dessen setzt sie sich darüber hinweg und fabriziert eigene Formulierungen, die möglicherweise die Kommunalwahl am Sonntag gefährden.“

Die Kommunalwahlverordnung sieht zwar eine geschlechterdifferenzierte Schreibweise in den Unterlagen vor, diese wird aber z. B. mit „Wahl des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin“ erfüllt. Gendersternchen sind explizit nicht erwähnt, weder in der Verordnung selbst, noch in den ausführlich erklärenden Anlagen.

Ein Dortmunder Bürger hat heute (Dienstag) deswegen eine offizielle Beschwerde beim Wahlamt der Stadt sowie beim Innenministerium des Landes NRW eingereicht. „Ich empfinde die abweichende Schriftform (…) als anmaßend und bezweifle, dass eine Stadtverwaltung die rechtliche Kompetenz hat, den Bürgern und Wählern diese Formen der Gendersprache aufzuzwingen. Die Weiterentwicklung der deutschen Sprache gehört nicht zu den Aufgaben der kommunalen Verwaltung, (…) Es ist ein wohl beispielloser Vorgang, wie hier im äußerst schützenswerten Umfeld einer demokratischen Wahl absichtlich Regeln gebrochen wurden und man sich in respektloser Art über das Recht gestellt hat“, heißt es in dem Schreiben.

Der VDS unterstützt sein Anliegen und spricht sich gegen die Verletzung der Neutralität aus, die einem vorauseilenden Gehorsam gegenüber einer vermeintlich politischen Korrektheit gewichen ist.

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