Europäischer Gerichtshof sieht Raum für nationale Wohnraumzweckentfremdungsverbote
In den verbundenen Rechtssachen Cali Apartments und HX / Procureur général près la cour d’appel de Paris und Ville de Paris (C-724/18 und C-727/18) hat der EuGH heute geurteilt, dass die Bekämpfung des Mangels an längerfristig vermieteten Wohnungen einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellt, dem Vermieter z.B. die Einholung einer vorherigen Genehmigung aufzuerlegen. Die Stadt Paris habe zurecht wegen der fehlenden vorherigen Genehmigung gemäß des französischen Bau- und Wohnungsgesetzbuches eine Geldbuße gegen den Wohnungseigentümer verhängen und die Rückumwandlung der Wohnung anordnen dürfen.
„Wir nehmen das Urteil mit großer Erleichterung zur Kenntnis, da es eine wichtige Grundsatzfrage entscheidet: Verhältnismäßige und im Allgemeininteresse liegende Einschränkungen der Portalökonomie sind laut EuGH mit der Richtlinie 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt vereinbar. Dies bedeutet das Ende eines rechtlichen Freifahrtscheins für Airbnb & Co. und bringt uns faireren Wettbewerbsbedingungen im Sinne eines ‚level playingfields‘ einen wichtigen Schritt näher“, erläutert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutsch-land (IHA), die grundsätzliche Bedeutung des Urteils.
Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.300 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Eu-ropa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige Deutsche Sektion der International Hotel Association.
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