Forschung und Entwicklung

GEG 2020 – ein Update zum Dämmen von Rohrleitungen

Die Fachgruppe Dämmstoffe des Fachverbandes Schaumkunststoffe und Polyurethane e.V. hat die Entstehung des GEG in den letzten 4 Jahren aktiv mit verfolgt, praxisgerechte Kommentare und Eingaben zu den verschiedenen GEG-Entwürfen verfasst und in den Anhörungen verteidigt. Damit die bewährte, praxisgerechte Anwendung von Rohrleitungsdämmungen auch in Zukunft reibungslos funktioniert, hat die Fachgruppe Dämmstoffe ein Update der erfolgreichen FSK Anwendungstabellen auf das GEG 2020 herausgearbeitet.

Die nachfolgenden Tabellen erklären die richtige Anwendung des GEG 2020 für die Dämmung von Rohrleitungen im Bereich von, Heizungs- und Warmwasserleitungen sowie Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen.

1. Obwohl hier keine Anforderungen vom Gesetzgeber gestellt sind, muss aus folgenden Gründen gedämmt werden: Korrosionsschutz, Vermeidung von Knack- und Fließgeräuschen, Körperschalldämmung, Verringerung der Wärmebelastung. Zur Erhaltung des Nutzungskomforts sollten diese Warmwasserleitungen auch gedämmt werden, damit keine unnötige Abkühlung durch Bauteile usw. entsteht.

2. Liegen Rohrleitungen in frostgefährdeten Bereichen, so kann bei längeren Stillstands Zeiten auch eine Dämmung keinen dauerhaften Schutz vor Einfrieren bieten. Sie müssen entleert oder anderweitig (z.B. durch Begleitheizung) geschützt werden. Einzelheiten regeln die VDI-Richtlinien VDI 2055 bzw. VDI 2069.
3. Exzentrische/asymmetrische Rohrschläuche sind zur Begrenzung der Wärmeabgabe zulässig. Die Nenndicke ist zur Kaltseite anzuordnen. Die Gleichwertigkeit ist vom Hersteller durch ein anerkanntes Prüfinstitut mittels Gleichwertigkeitsbescheinigung nachzuweisen.

1) In Abhängigkeit aller Einflussgrößen (Feuchtigkeit und Temperatur der Umgebung, Medium Temperatur etc.) muss grundsätzlich geprüft werden, ob die Mindestdämmdicke ausreicht, um Tauwasser zu verhindern. Aus Gründen der Energieeffizienz liegt eine optimale Dämmdicke der Kühlwasser- und Kältemittelleitungen bei ≥ 20 mm.

Trinkwasserleitungen (kalt): sind gemäß DIN 1988-200 zu Dämmen.

Anmerkung: Die Anforderungen an die Dämmung ergeben sich aus Anlage 8 GEG 2020. Anlage 8 führt die Anforderungen der bisherigen Anlage 5 der Energieeinsparverordnung unverändert fort.

Folgende Firmen der FSK- Fachgruppe Dämmstoffe haben sich bei der Ausarbeitung der Anwendungstabellen auf das GEG 2020 engagiert:

BBQS Engineering GmbH
nmc Deutschland / NMC sa
Steinbacher Dämmstoff GmbH

Weitere Informationen finden Sie unter www.fsk-vsv.de und www.didi-dämmmeister.de oder unter der
Telefonnummer 0711 9937510

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