Gleiches Recht für E-Books: Gesetzlicher Regelungsbedarf zum Verleih von E-Books durch Bibliotheken
Dabei beruft sich der dbv auf den Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018, in dem sich die Bundesregierung wie folgt verpflichtet: „Bibliotheken sollten auch im digitalen Zeitalter ihre zentralen Funktionen für Bildung und Kultur erfüllen können. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Bibliotheksnutzern unter Wahrung der Vertragsfreiheit ein noch besserer Zugang zum Repertoire von E-Books ermöglicht wird.“
Anders als bei gedruckten Büchern, die sofort von Bibliotheken für den Verleih erworben werden können, werden aktuelle E-Book-Titel von den Verlagen bis zu einem Jahr für Bibliotheken gesperrt (sogenanntes „Windowing“). Die Folge: Bevölkerungsschichten, die auf Öffentliche Bibliotheken angewiesen sind, werden von diesen Werken ausgeschlossen, was eine weitere Verbreiterung der digitalen Spaltung zur Folge hat. Verlage versuchen so, eine öffentliche Dienstleistung auszutrocknen, um selbst größtmöglichen kommerziellen Nutzen zu ziehen.
Gerade in Krisenzeiten, in denen viele Menschen von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit betroffen sind, Schüler*innen und Studierende Schulen und Hochschulen nur eingeschränkt besuchen können, bieten Bibliotheken die notwendige Versorgung mit Informationen und Medien sowie die Unterstützung für die digitale, soziale und kulturelle Teilhabe aller. Sie tragen zur Verwirklichung von Chancengleichheit und zum lebensbegleitenden Lernen bei und stehen für inklusive Bildung.
Dazu Prof. Dr. Andreas Degkwitz, Bundesvorsitzender des Deutschen Bibliotheksverbandes: „In der von Digitalisierung geprägten Welt sind elektronische Medien von großer Bedeutung; sie ersetzen zunehmend gedruckte Bücher und Zeitschriften. Angesichts dessen müssen Öffentliche Bibliotheken die Versorgung mit digitalen Medien erfüllen und ihren Nutzer*innen den Zugang zu digitaler Bildung und Information eröffnen können. Bibliotheken brauchen dringend eine gesetzliche Grundlage für die elektronische Ausleihe von E-Books und E-Medien.“
Zum Hintergrund
Öffentlich zugängliche Bibliotheken haben als öffentlich finanzierte Kultur- und Bildungseinrichtungen einen breiten Informations- und Bildungsauftrag. Sie werden aus Steuergeldern finanziert, um als Infrastruktureinrichtungen dabei zu helfen, Chancengleichheit und echte Teilhabe für die Bevölkerung herzustellen. Öffentliche Bibliotheken sind dem Gemeinwohl verpflichtet. Der komplexe Auftrag, den Bibliotheken tagtäglich umsetzen, liegt in der möglichst umfassenden, neutralen, sich aus dem öffentlichen Auftrag ergebenden und alleine nach fachlichen Kriterien bestimmten Informationsbereitstellung und in gleicher Zugangsmöglichkeit zu außerschulischer Bildung für die gesamte Bevölkerung. Für analoge Werke ist der Verleih durch öffentlich zugängliche Bibliotheken im Urheberrecht gesetzlich in § 27, Abs. 2 geregelt.
Weitere Informationen unter: https://www.bibliotheksverband.de/dbv/kampagnen-und-aktionstage/e-medien-in-der-bibliothek.html
Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) vertritt mit seinen mehr als 2.100 Mitgliedern bundesweit rund 9.000 Bibliotheken mit 25.000 Beschäftigten und 11 Mio. Nutzer*innen. Sein zentrales Anliegen ist es, Bibliotheken zu stärken, damit sie allen Bürger*innen freien Zugang zu Informationen ermöglichen. Der Verband setzt sich ein für die Entwicklung innovativer Bibliotheksleistungen für Wissenschaft und Gesellschaft. Als politische Interessensvertretung unterstützt der dbv die Bibliotheken insbesondere auf den Feldern Informationskompetenz und Medienbildung, Leseförderung und bei der Ermöglichung kultureller und gesellschaftlicher Teilhabe für alle Bürger*innen.
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