Handelskammer: Gewerbeflächen bedarfsgerecht weiterentwickeln
Unter der Leitung von Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt wird aktuell ein transparenter Prozess zur Entwicklung eines Gewerbeentwicklungsflächenprogramm 2030 vorangetrieben. Es wäre aus Sicht der Handelskammer verfrüht, dem Ergebnis dieses Programms vorzugreifen und wichtige Zukunftsentwicklungen in den Bereichen Technologiepark und Airport-Stadt zu negieren. Diese Flächen bieten bereits jetzt Platz für wissensintensive Branchen, auf deren Ausbau Bremen dringend angewiesen ist.
Nach Ansicht der Handelskammer muss gemeinsam mit allen Partnern daran gearbeitet werden, das Gewerbeflächenangebot in der Stadt Bremen angebotsorientiert und mit ausreichender Dispositionsreserve zu gestalten. Bei Investitionsentscheidungen für den Standort Bremen müssen geeignete erschlossene Flächen bereits vorhanden sein, damit die Investitionen zeitnah in Bremen und nicht im niedersächsischen Umland erfolgen.
Die Gewerbeflächenentwicklung ist angesichts eines engen Haushaltsrahmens, der besonderen Stadtgeografie Bremens sowie vielschichtiger Flächenkonkurrenzen anspruchsvoll. Bremen kann die dringend benötigten Investitionen zum Beispiel in Bildung und Infrastruktur nur leisten, wenn auf der Einnahmenseite auch zuverlässig Steuern aus Gewerbetätigkeit verzeichnet werden. Deswegen muss sich der Senat als Ganzes um ein Wachstum an Gewerbe, an Wertschöpfung und Beschäftigung bemühen. In diesem Zusammenhang müssen Antworten auf den vorhandenen Engpass bei den vermarktbaren Gewerbeflächen in attraktiven Lagen gefunden werden.
Hierzu fordert die Handelskammer:
- Die planungsrechtliche Sicherung möglichst restriktionsarmer Industriegebiete etwa im Bremer Industriepark, auf dem Vulkan- und BWK-Gelände sowie in den stadtbremischen Hafenrevieren.
- Von der Vollendung des Autobahnrings um Bremen einschließlich des Bauabschnittes 2/2 der A 281 in Huckelriede müssen zusätzliche Entwicklungsimpulse für die anliegenden Gewerbegebiete im Bremer Süden, im Industriepark und im Bereich Industriehäfen ausgehen.
- Die Umstrukturierung alter sowie die kontinuierliche Erschließung neuer Gewerbegebiete. Hierbei sollten insbesondere die weitere Entwicklung der Gewerbegebiete Hansalinie, GVZ und Bremer Industriepark sowie die Restrukturierungsmaßnahmen in der Überseestadt im Vordergrund stehen. Zudem muss die Erweiterung der Gewerbegebiete Bayernstraße (in Richtung A 27) und Airport-Stadt (durch Verlängerung der Hanna-Kunath-Straße und die Vorplanung für das bisherige Optionsgebiet Airport Süd) endlich entschlossen umgesetzt werden. Eine stadtverträgliche Erweiterung des Technologieparks an der Universität ist vorzubereiten.
- Bremen sollte als Dispositionsreserve ein differenziertes Angebot an sofort vermarktbaren Gewerbeflächen im Umfang von mindestens 150 Hektar vorhalten.
- Die Erstellung einer Gewerbeflächenprognose für den Zeitraum bis 2030 sowie die Entwicklung eines Flächentauschverfahrens, in das neben den Gewerbearealen auch Wohnbauflächen, Grün- und Wasserflächen sowie Verkehrsflächen einbezogen werden.
- Prüfung und Entwicklung interkommunaler Gewerbegebiete in Kooperation mit den Umlandgemeinden (z. B. am Bremer Kreuz).
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