Istanbul-Konvention konsequent umsetzen
Der Zusammenschluss von Frauenrechtsorganisationen, Gewaltschutz-Verbänden und Expert*innen gegen geschlechtsspezifische Gewalt kreidet an, dass Hilfestrukturen für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen in Deutschland weiterhin lückenhaft und unterfinanziert sind. „Frauenhäuser müssen immer wieder schutzsuchende Frauen mit Kindern abweisen. Beratungsstellen können Frauen oft nur auf Termine im nächsten Monat vertrösten. Vielerorts bleibt es noch dem Zufall überlassen, ob eine vergewaltigte Frau in der Notaufnahme auf Personal trifft, das sie qualifiziert versorgt und Beweismittel sichert,“ so Heike Herold, Geschäftsführerin der Frauenhauskoordinierung, FHK.
„Auf Bundesebene braucht es dringend einen neuen Aktionsplan gegen geschlechtsspezifische Gewalt, der für alle betroffenen Ministerien überprüfbare Ziele, Zeitschienen und Verantwortlichkeiten festlegt. Dies setzt eine staatliche Koordinierungsstelle für die Istanbul-Konvention voraus, die mit einem klaren Mandat ausgestattet, hoch in der administrativen Hierarchie verankert und mit einem ausreichenden Budget abgesichert ist. In den Bundesministerien und den Bundesländern muss Gewaltschutz zur Chef*innensache werden, damit sich für Gewalt betroffene Frauen und Mädchen endlich etwas ändert,“ fordert Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds, djb, für das Bündnis.
„Nicht nur bei Schutz und Unterstützung für Betroffene, sondern auch im Hinblick auf die Verhütung künftiger Gewalt sieht das Bündnis enormen Aufholbedarf. Die Förderung geschlechtsbewusster Gewaltprävention ist in Deutschland praktisch inexistent,“ bemängelt Nadine Seyler vom Bundesfachverband feministische Selbstbehauptung und Selbstverteidigung, BVFeSt. „Wenn wir wollen, dass in 10 Jahren weniger Männer zu Tätern und Frauen zu Betroffenen werden, müssen wir heute mit Kindern und Jugendlichen an Rollenbildern, Konfliktlösungsstrategien und Selbstbehauptung arbeiten.“ In der Jugendhilfe haben sich geschlechtsspezifische Hilfen nach Gewalterfahrungen zudem noch nicht ausreichend etabliert, beobachtet das BIK. Beispielsweise werden bei Umgangsregelungen selbst nach sexualisierter Gewalt oft keine ausreichenden Schutzmaßnahmen für Mädchen getroffen.
„Der Schutz aller Frauen vor Gewalt ist ein bedeutender Grundsatz der Istanbul-Konvention. Er gilt ausdrücklich für besonders schutzbedürftige Personen, wie geflüchtete Frauen, Migrant*innen, Sexarbeiter*innen, Lesben, Trans- und Interpersonen oder Personen mit Behinderung,“ erklärt Martina Puschke, Projektleiterin bei Weibernetz. „Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind besonders häufig von Gewalt betroffen. Ein umfassendes Gewaltschutzkonzept für Frauen mit Behinderungen, wie es sowohl die Istanbul-Konvention als auch die UN-Behindertenrechtskonvention fordern, steht aber noch aus.
“Zudem bemängelt das Bündnis, dass die Konvention in Deutschland noch immer nicht in voller Gänze Geltung hat. „Mit dem Vorbehalt gegen Artikel 59, der gewaltbetroffenen Frauen einen eigenständigen Aufenthaltstitel unabhängig vom Ehemann gewährt, tritt Deutschland Gewaltschutz für Migrant*innen mit Füßen. Auch der Gewaltschutz von geflüchteten Frauen ist weiterhin mangelhaft. Weder haben Sie uneingeschränkten Zugang zum Hilfssystem, noch finden geschlechtsspezifische Fluchtgründe in der Praxis ausreichend Berücksichtigung,“ kritisiert Jessica Mosbahi, Referentin für Menschenrechte und Politik von medica mondiale.
Die Istanbul-Konvention ist ein Menschenrechtsabkommen des Europarats zur Bekämpfung und Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und seit Februar 2018 in Deutschland geltendes Recht. Das Abkommen hat weitreichende Konsequenzen auf der Bundes-, Länder- und der kommunalen Ebene und für viele verschiedene Ressorts von der Kultus- bis zur Gesundheitspolitik.
Bündnis Istanbul-Konvention: Im Bündnis Istanbul-Konvention haben sich mehr als 20 Frauenrechtsorganisationen, Bundesverbände und Expert*innen mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt gegen Frauen und Mädchen zusammengeschlossen. Das Bündnis verfolgt das Ziel, als Teil der Zivilgesellschaft die Umsetzung dieser verbindlichen Konvention in Deutschland zu begleiten und voranzutreiben sowie das öffentliche Bewusstsein für die Bedeutung der Istanbul-Konvention zu stärken. Das BIK schreibt derzeit einen eigenen GREVIO-Alternativbericht, welcher Anfang 2021 veröffentlicht wird.
Mitgliedsorganisationen: BAG Autonome Mädchenhäuser, BAG Forsa e.V., BAG kommunaler Frauenbüros, BAG Täterarbeit e.V., bff – Frauen gegen Gewalt e.V.., BIG e.V., BVFeSt e.V., DaMigra e.V., Deutscher Frauenrat e.V., djb e.V., Frauenhauskoordinierung e.V., gesine intervention, JUMEN, KOK e.V., S.I.G.N.A.L. e. V., MIA e.V., medica mondiale e.V., Weibernetz e. V., Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser
Deutscher Juristinnenbund e.V.
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E-Mail: reme@frauenrat.de