Jobcenter startet Interessensbekundungsverfahren für Arbeitsgelegenheiten (AGH) im Jahr 2021
Bei der Durchführung von AGH müssen die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlichten „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards“ sowie die entsprechenden Regelungen der Länder und Kommunen eingehalten werden.
Die zur Einreichung notwendigen Formulare und weiterführende Informationen, beispielsweise zu den Förderkonditionen, sind über www.jobcenter-leipzig.de abrufbar. Bei Fragen können sich interessierte Träger gern auch an das Team Öffentlich geförderte Beschäftigung des Jobcenters Leipzig wenden.
Jobcenter Leipzig, Öffentlich geförderte Beschäftigung
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Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II verfolgen das Ziel, langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte durch sinnvolle Tätigkeiten wieder an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen und die soziale Integration zu fördern. Arbeitsgelegenheiten müssen zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen. Reguläre Arbeitsverhältnisse dürfen weder verdrängt noch beeinträchtigt werden.
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