Langzeitpflege: auf dem Weg zum Flächentarifvertrag
BVAP und ver.di haben seit Oktober 2019 einen flächendeckenden Tarifvertrag für die Altenpflege verhandelt und sind vor zwei Tagen zu einem vorläufigen Tarifergebnis gekommen. Ziel ist es nun, den Tarifvertrag durch eine Rechtsverordnung des BMAS für alle Arbeitgeber in der Pflege zum 1. Juli 2021 verbindlich zu machen.
„Wir begrüßen den erfolgreichen Abschluss eines vorläufigen Tarifergebnisses als wichtigen Schritt der Tarifpartner, die in der Konzertierten Aktion Pflege vereinbarten Maßnahmen umzusetzen und fordern Bundesminister Heil auf, nun rasch die nächsten Schritte einzuleiten,“ so Prof. Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK. „Wirklich bemerkenswert an den ersten Eckdaten ist die deutliche Überwindung des unangemessenen Pflegemindestlohns für die Pflegefachpersonen und Pflegeassistent/innen in der Langzeitpflege.“
Die Mindestentgelte werden in drei Schritten angehoben, sodass Pflegefachpersonen in der Langzeitpflege ab Januar 2023 wenigstens 18,50 Euro pro Stunde erhalten. Bei einer 39-Stunden-Woche ergebe das einen Bruttoverdienst von 3.137 Euro im Monat. Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung erhalten dann mindestens 14,15 Euro, mit ein- bis zweijähriger Ausbildung wenigstens 15 Euro pro Stunde. Neben den neuen Stundenlöhnen haben sich BVAP und ver.di auch auf ein Urlaubsgeld von 500 Euro für Vollzeitbeschäftigte sowie einen Jahresurlaub von mindestens 28 Tagen geeinigt.
„Wir haben an dieser Stelle überhaupt kein Verständnis für den Widerstand der privaten Arbeitgeberverbände, die eine Verfassungsklage angekündigt haben. Da diese betonen, dass die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste sowieso bei 3032 Euro in der Branche liegen – da ist es doch kein weiter Schritt, das Tarifergebnis von BVAP und ver.di zu verhandeln,“ bewertet Bienstein. Sie wies darauf hin, dass die Bezahlung der beruflich Pflegenden deutlich besser werden muss, damit dem Fachkräftemangel etwas entgegengesetzt wird.
Der DBfK fordert ein Bruttoeinkommen von 4.000 EUR für alle Pflegefachpersonen als Einstiegsgrundgehalt in den Beruf. Das Bruttogehalt steigt dann mit zunehmender Berufserfahrung und der beruflichen Spezialisierung sowie den üblichen Zulagen.
Vergangenes Jahr wurde in der durch das BMAS, BMG und BMFSJ initiierten KAP die Schaffung eines flächendeckenden Tarifvertrages vereinbart. Ein Herzenswunsch des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil, der die Durchsetzung immer wieder betont hatte.
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