Verbraucher & Recht

Medien in Kinderhand: Fluch und Segen zugleich

In tiefsten Corona-Zeiten waren digitale Medien oft die einzige Möglichkeit, mit Freunden und Verwandten in Kontakt zu bleiben oder einen einigermaßen vernünftigen Schulunterricht zu absolvieren. Ohne Smartphone, Tablet und Co. hätte die Corona-Pandemie viele Menschen wahrscheinlich noch stärker isoliert. Gleichzeitig ist der aktuelle Anstieg des Medienkonsums durch Covid-19 rasant. Die ARAG Experten weisen daher auf eine neue Kampagne der Drogenbeauftragten der Bundesregierung zum Thema Medienkompetenz hin.

Digital Natives vs. Digital Immigrants
Während Kinder und Jugendliche mit digitalen Medien aufgewachsen sind und zu den sogenannten „Digital Natives“ gehören, sind viele Eltern in der digitalen Welt eher „Zugewanderte“, also „Digital Immigrants“. Sie haben moderne Medien erst im Erwachsenenalter kennengelernt und können daher die Affinität, Selbstverständlichkeit und Begeisterung ihres Nachwuchses nur schwer nachvollziehen. Gleichzeitig sind diese Medien mittlerweile fester, selbstverständlicher und in Teilen sogar zwingender Bestandteil unseres Alltags. Deshalb ist es – bei aller angebrachten Skepsis und Vorsicht – wichtig für Eltern, die medialen Interessen ihrer Kinder zu begleiten und ihnen dabei vor allem die sinnvollen und positiven Seiten der Medien zu zeigen. Nur informierte Eltern können ihrem Nachwuchs sinnvolle Ratschläge in puncto Medien geben und ihnen einen gesunden Umgang damit zeigen.

Tägliche Mediennutzung begrenzen
Zum gesunden Umgang mit modernen Medien gehört eine klare Begrenzung der täglichen Mediennutzung. Denn Fernsehen, Tablet und Co. können die kindliche Entwicklung beeinträchtigen, wenn sie nicht kind- und altersgerecht genutzt werden. Daher rät die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Eltern, sich an folgenden Richtwerten zu orientieren:
• Null bis drei Jahre: Keine Nutzung von Bildschirmmedien
• Drei bis sechs Jahre: höchstens 30 Minuten täglich
• Vor sechs Jahren: Keine eigene Spielekonsole
• Sechs bis zehn Jahre: höchstens 60 Minuten täglich
• Vor neun Jahren: Kein Handy oder Smartphone
• Vor zwölf Jahren: Keine unbeaufsichtigte Computer-/Internetnutzung

Was Eltern tun können
Um Kindern einen sinnvollen Umgang mit Medien zu zeigen, brauchen sie klare Regeln und Grenzen. Gleichzeitig müssen sie trotz aller Anziehungskraft digitaler Medien lernen – bzw. dürfen es nicht verlernen –, sich nach der Medienzeit mit ganz normalen Dingen zu beschäftigen wie etwa ein Bild zu malen oder sich mit Freunden auf dem Spielplatz zu treffen. Folgende Dinge können hierbei hilfreich sein:
• Verbindliche Zeiten für die Nutzung digitaler Medien festlegen
• Interesse an der digitalen Aktivität zeigen und sich die Nutzung bzw. das Spiel erklären lassen
• Gemeinsame (analoge) Aktivitäten planen, wie z. B. Gesellschaftsspiele, Familienausflüge, sportliche Aktivitäten. Währenddessen sind Smartphone und Co. tabu.
• Bei gemeinsamen Mahlzeiten und während einer Unterhaltung haben digitale Medien ebenfalls Pause. Die ungeteilte Aufmerksamkeit gehört dem Nachwuchs.

Weitere Informationen für einen maßvollen Computerspiel- und Internetgebrauch finden Eltern und Jugendliche beispielsweise auf dem Portal "Ins-Netz-gehen" der BZgA.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/…

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel