Verbraucher & Recht

Premiere für den deutschen Warntag

Morgen, am 10. September, wird es laut in Deutschland. Erstmals werden an diesem Tag sämtliche Warnmittel in Deutschland erprobt. Zeitgleich um 11 Uhr wird in Landkreisen und Kommunen aller Bundesländer ein Probealarm sämtlicher Warnmittel wie beispielsweise Sirenen der Feuerwehren ausgelöst. Künftig wird der bundesweite Aktionstag von Bund und Ländern an jedem zweiten Donnerstag im September durchgeführt.

Wovor wird gewarnt?
Waldbrandgefahr, Naturgefahren wie beispielsweise Hochwasser, Erdbeben oder Lawinengefahr und gefährliche Wetterlagen gehören wohl zu den bekannteren Gefahrenlagen, in denen Behörden amtliche Warnungen aussprechen. Aber es gibt weit mehr Gefahren, vor denen die Bevölkerung gewarnt werden muss: So können Menschen und die öffentliche Ordnung durch Cyber-Angriffe bedroht werden oder unmittelbar mit Waffengewalt. Auch Unfälle in Chemiebetrieben können an einem Industriestandort wie Deutschland zu einer Gefahr für weite Teile der Bevölkerung werden. Vor Störungen des Verkehrs muss gewarnt werden, wenn bei Unfällen, beispielsweise weil Gefahrenstoffe transportiert wurden, mehr Menschen vom Unfall betroffen sind als nur die unmittelbar Beteiligten. Schwerwiegende Auswirkungen auf unseren Alltag kann auch ein Stromausfall haben, bei dem z. B. Telefonnetze, Aufzüge und Ampelanlagen ausfallen können. Eine frühzeitige Warnung soll die Menschen in die Lage versetzen, mit zusätzlichen Vorräten an Wasser, Lebensmitteln und etwa Batterien die Versorgungslücke zu überstehen. Geht es um Radioaktivität, können in einer Warnung beispielsweise Informationen zur richtigen Einnahme von Jodtabletten, zu Evakuierungsrouten oder Sammelstellen enthalten sein.

Wer warnt?
Den Auftrag für eine Warnung gibt die Bundesregierung. Er wird über verschiedene Bundesbehörden ausgeführt. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) ist für gefährliche Wetterlagen zuständig, das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) warnt z. B. vor Sturmfluten, das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) informiert über Cyberattacken, Viren und Trojaner. Bei einer Kriegsgefahr würde die Bevölkerung vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gewarnt werden.

Wie wird gewarnt?
Die Sirenen der Feuerwehren gehören wohl zu den bekanntesten Warntönen, da sie meist einmal pro Woche pünktlich um 12 Uhr getestet werden. Doch neben Sirenen können Warnungen auch über Fernsehen und Radio sowie digitale Anzeigentafeln oder über Lautsprecherwagen verbreitet werden. Im digitalen Zeitalter geht die digitale Warnung natürlich weiter: Etwa über Internetseiten, Warn-Apps oder Social-Media-Kanäle.

Jede Warnung beinhaltet in der Regel Empfehlungen, was die Menschen im betroffenen Gebiet zu ihrem Schutz tun können – bei einem Brand beispielsweise Fenster und Türen geschlossen halten. Darüber hinaus empfehlen die ARAG Experten Broschüren des BBK mit Tipps und Checklisten für die Vorsorge im Katastrophenfall und bei Gefahrenlagen.

Wer wird gewarnt?
Zielgruppe von Warnungen sind nicht nur Menschen, die sich im betroffenen Gebiet aufhalten oder dort wohnen. Die Warnungen richten sich auch an Institutionen, Behörden und Unternehmen, die aufgrund der Warnung etwa Schutzmaßnahmen einleiten oder Produktionsprozesse anpassen können.

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