Energie- / Umwelttechnik

Sicherheit für Landwirte bei der Ernte

Im Netzgebiet der WEMAG Netz GmbH überspannen, bedingt durch die ländliche Struktur, häufig Freileitungen landwirtschaftliche Nutzflächen. Zum Bearbeiten dieser Flächen werden sehr moderne Fahrzeuge eingesetzt. Dabei besteht die Gefahr, dass sich große Fahrzeuge den unter Spannung stehenden Freileitungen gefährlich annähern oder diese sogar berühren. Neben den Sachschäden und Versorgungsausfällen kann es dabei auch zu einer erheblichen Gefährdung von Personen, speziell des Fahrzeugführers, kommen. Dies gilt ebenfalls bei Kollisionen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und deren Technik mit den Freileitungsmasten.

Vor wenigen Wochen ereignete sich auf einem Feld in der Nähe von Boizenburg ein schwerer Unfall, bei dem eine Erntemaschine gegen einen Hochspannungsmast fuhr. Der Fahrer blieb glücklicherweise unverletzt.

Damit die Ernte sicher eingebracht wird, erinnert die WEMAG Netz GmbH an wichtige Regeln für Landwirte. So soll immer genügend Abstand zu den Strommasten und den unter Spannung stehenden Leiterseilen eingehalten werden, damit eine Beschädigung durch ein landwirtschaftliches Gerät ausgeschlossen ist. Weiterhin müssen sowohl alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landwirtschaftsunternehmen als auch die ihrer Dienstleister auf den eigenen Flächen eingewiesen und auf die bestehenden Gefahren hingewiesen werden. Bei Unfällen, besonderer Gefährdung oder sichtbaren Schäden an technischen Anlagen sollte umgehend die Störungsnummer der WEMAG Netz GmbH unter 0385 755 111 angerufen werden oder auch direkt die Rettungsleitstelle unter der 112.

Über die WEMAG AG

Über die WEMAG Netz GmbH:
Die WEMAG Netz GmbH aus Schwerin betreibt ein Versorgungsnetz für elektrische Energie in Westmecklenburg sowie in Teilen von Brandenburg und Niedersachsen. Das Netzgebiet umfasst ca. 8.000 Quadratkilometer. Etwa 15.000 Kilometer Leitungen dienen hier der sicheren und qualitätsgerechten Stromverteilung. Die WEMAG Netz GmbH ist ein Tochterunternehmen der WEMAG AG, die sich seit Januar 2010 im Mehrheitsbesitz der Kommunen des Versorgungsgebietes befindet.

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