Energie- / Umwelttechnik

Stimmvolk verpasst die Chance für ein fortschrittliches Jagdgesetz – die Solidarität der urbanen Bevölkerung mit der ländlichen Bevölkerung fehlt

Mit 51.9 Prozent Nein‐Stimmen hat das Schweizer Volk die Revision des 34 Jahre alten Jagdgesetzes abgelehnt. Der Kanton Bern lehnt die Initiative mit Prozent 52.96 Prozent ab. Mit diesem Entscheid hat es die Stimmbevölkerung heute verpasst, den Tier‐ und Artenschutz zu stärken und klare Regeln für das Nebeneinander von Wolf und Nutztieren zu setzen. Das Berner Komitee JA zum Jagdgesetz und der Berner Bauern Verband bedauern das Abstimmungsergebnis. Sie erachten dieses auch als Folge der millionenschweren Kampagne der Gegnerschaft. Ein fortschrittliches Jagdgesetz rückt damit in weite Ferne.

Das Schweizer Volk hat das revidierte Jagdgesetz und somit eine nachhaltige und fortschrittliche Jagd mit 51.9 Prozent abgelehnt. Das Berner Komitee "Ja zum Jagdgesetz" und der Berner Bauern Verband, die sich in den letzten Monaten intensiv für ein Ja engagierten, bedauern das Resultat. Das Stimmvolk hat sich leider gegen ein ausgewogenes Jagdgesetz ausgesprochen und sich täuschen lassen von der millionenschweren Machtdemonstration der Tierschutz‐Organisationen.

Mit der Ablehnung des neuen Gesetzes bleibt es den Kantonen verwehrt, bei wachsenden Wolfspopulationen angemessen zu reagieren. Die Konflikte werden in den nächsten Jahren zunehmen und die betroffenen Älplerinnen und Älpler vor grosse Herausforderungen stellen. Das Schweizer Volk hat es mit diesem Entscheid leider verpasst, auch Schafe, Ziegen oder Kälber besser zu schützen.

Fortschrittliches Jagdgesetz für Jahre blockiert

Von der Ablehnung besonders stark betroffen sind auch die Berner Bergregionen. Das Berner Komitee "Ja zum Jagdgesetz" und der Berner Bauern Verband bedauern, dass es ihnen nicht gelungen ist, die Unterländerinnen und Unterländer von den Vorteilen des Jagdgesetzes für die Bergbevölkerung zu überzeugen.

Alp‐ und Berglandwirtschaft leisten mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zur Pflege unserer Kulturlandschaften.

Nach diesem Entscheid besteht die Gefahr, dass viele Älplerinnen und Älpler frustriert aufgeben. Wanderwege in besonders betroffenen Gebieten müssen aus Sicherheitsgründen geschlossen werden. Die alpine Kulturlandschaft wird verganden und für den Tourismus an Attraktivität verlieren.

Auch für den Tier‐ und Artenschutz ist die Ablehnung ein negatives Signal. Statt nur noch Wolf, Steinbock und Höckerschwan dürfen über 300 geschützte Arten von den Kantonen weiterhin reguliert und vom Bundesrat zur Jagd freigegeben werden. Zugvogelreservate, Schutzgebiete und Wildtierkorridore bekommen weiterhin keine finanzielle Unterstützung vom Bund. Auch die vermehrt aufkommenden Infrastrukturschäden durch den Biber oder die Wildsau müssen nach wie vor von den Eigentümer/‐innen finanziell getragen werden, dies ohne jegliche Unterstützung. Langjährige Forderungen der Naturschutzorganisationen sind damit obsolet, die Biodiversität und die Artenvielfalt werden geschwächt und können nicht auf zusätzliche finanzielle Mittel des Bundes zählen. Das revidierte Jagdgesetz war ein ausgewogener Kompromiss, der langjährige Differenzen bereinigt hätte. Die nötige Modernisierung des Jagdgesetzes ist nach dem negativen Abstimmungsresultat nun für Jahre blockiert.

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