Bauen & Wohnen

Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft begrüßen Nichtannahme der Verfassungsbeschwerden gegen das SokaSiG durch das Bundesverfassungsgericht

Die drei Tarifvertragsparteien des Baugewerbes – der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, die IG Bauen-Agrar-Umwelt und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, begrüßen die Nichtannahme mehrerer Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (SokaSiG) durch das Bundesverfassungsgericht am 17.09.2020 ausdrücklich.

Die Entscheidung trägt zum Erhalt der für die Branche wichtigen Sozialkassensysteme der Bauwirtschaft, welche das Urlaubsverfahren, die zusätzliche Altersversorgung sowie die Finanzierung der Berufsausbildung in der Bauwirtschaft unter dem Dach von SOKA-BAU vereinen, bei. Die den Sozialkassensystemen zugrunde liegenden tariflichen Regelungen werden regelmäßig durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt und gelten damit auch für nicht tarifgebundene Unternehmen. Nachdem das Bundesarbeitsgericht die Allgemeinverbindlicherklärungen für die Jahre 2016 und 2017 für unwirksam erklärt hatte, erließ der Gesetzgeber das SokaSiG. Dieses Gesetz ordnete die Geltung der Tarifverträge seit 2006 verbindlich an. Die Betreiber der Verfassungsbeschwerden sahen darin eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung. Dem hat sich das Bundesverfassungsgericht erfreulicherweise nicht angeschlossen und erachtet das Gesetz für wirksam.

Mit dieser Entscheidung ist der Streit um die Wirksamkeit des SokaSiG zugunsten der bewährten Sozialkassensysteme der Bauwirtschaft beendet. Auch nicht tarifgebundene Unternehmen unterliegen damit den Sozialkassensystemen. Damit werden letztlich Wettbewerbsverzerrungen verhindert und fairere Arbeitsbedingungen geschaffen, so die Tarifvertragsparteien.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Kurfürstenstraße 129
10785 Berlin
Telefon: +49 (30) 21286-0
Telefax: +49 (30) 21286-240
http://www.bauindustrie.de

Ansprechpartner:
Franziska Karsten
Referentin Politik und Kommunikation
Telefon: +49 (30) 21286-142
E-Mail: franziska.karsten@bauindustrie.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel