Fahrzeugbau / Automotive

VDIK begrüßt Reform des Wohnungseigentumsgesetzes

Der Bundestag hat gestern eine umfangreiche Reform des Wohnungseigentumsgesetzes verabschiedet. Sowohl Wohnungseigentümer als auch Mieter sollen künftig einen Rechtsanspruch auf den Einbau einer Ladeeinrichtung für ein Elektrofahrzeug erhalten. Wer auf seinem Stellplatz einen Ladepunkt schaffen will, muss künftig nicht mehr alle Miteigentümer um Zustimmung bitten. Dazu sagte Reinhard Zirpel, Präsident des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK): „Wir begrüßen, dass der Deutsche Bundestag diese wichtige Reform des Wohnungseigentumsgesetzes nun endlich beschlossen hat. Für die private Ladeinfrastruktur ist das ein deutlicher, lange erwarteter Schritt nach vorn. Denn um der Elektromobilität langfristig zum Durchbruch zu verhelfen, ist eine gute Ladeinfrastruktur von größter Bedeutung.“

Befragungen von E-Auto-Käufern haben ergeben, dass die Möglichkeit, zu Hause zu laden, eine entscheidende Voraussetzung für die Anschaffung eines Elektroautos ist. Um das Ziel von rund 10 Millionen Elektroautos bis 2030 in Deutschland zu erreichen, sind nach Schätzungen der Automobilindustrie 8 bis 11 Millionen Ladepunkte im privaten Bereich erforderlich.

Das deutsche Miet- und Wohnungseigentumsrecht war bisher ein zentrales Hemmnis für die Errichtung privater Ladepunkte. Das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes soll hier Abhilfe schaffen. Sowohl Wohnungseigentümer als auch Mieter sollen künftig ein Recht auf den Einbau von Ladeinfrastruktur bekommen.

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