Verbraucherzentrale verklagt Ostdeutschen Sparkassenverband auf Akteneinsicht
Es gibt wohl kaum noch jemanden, der nicht weiß, dass Prämiensparen bei der örtlichen Sparkasse eine lukrative Methode war, für das eigene Alter finanziell vorzusorgen: langfristige Verträge gepaart mit einer attraktiven Prämie. Viele Sparkassen trennten und trennen sich nun von den einst gegebenen Versprechen und versuchen, die Betroffenen in neue – in der Regel weniger einträgliche – Sparmodelle zu drängen.
Sparkassen berechnen die Zinsen falsch
Zum Streitpunkt wird dabei häufig, dass Sparkassen die Prämiensparverträge falsch verzinst haben: Konkret stehen einer Vielzahl von Kunden nach Ansicht der Verbraucherzentrale Nachzahlungen zu, die sich durchschnittlich im vierstelligen Bereich bewegen. Schuld daran sind die fehlenden oder fehlerhaften Zinsanpassungsbedingungen. So entschieden auch schon erste Gerichte in Musterfeststellungsklagen gegen örtliche Institute.
Bundesgerichtshof und BaFin stützen Auffassung der Verbraucherzentrale
„Bereits seit der BGH-Rechtsprechung aus dem Jahr 2004 hätten die Sparkassen ihre Zinsklauseln verbessern müssen“, so Dr. Katarzyna Trietz, Leiterin des Teams Recht in der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Viele Sparkassen verzinsten jedoch weiterhin zu wenig bei voller Gewinnmarge und damit entgegen höchstrichterlicher Urteile. Der Kunde wurde gar nicht erst gefragt.“
Und das bis zuletzt, obwohl die BaFin im Februar 2020 eindeutig darauf hingewiesen hat, dass Banken ihre Kunden über unwirksame Zinsklauseln in Prämiensparverträgen informieren und ihnen angemessene Lösungen anbieten sollten.
Rolle des Ostdeutschen Sparkassenverbandes unklar
Warum reagieren die Sparkassen trotz der aktuellen Rechtslage nicht und stoßen langjährige Kunden weiterhin vor den Kopf? Hier geriet der OSV als Dienstleister seiner Mitglieder in den Fokus der Verbraucherzentrale. Denn er berät und betreut neben den kommunalen Trägern und Aufsichtsbehörden auch die brandenburgischen Sparkassen zu marktrelevanten Fragestellungen unter anderem strategisch. Außergerichtlich war der OSV zwar zu Gesprächen mit der Verbraucherzentrale bereit; zu mehr Transparenz und zur Herausgabe der Informationen fühlte er sich indessen nicht verpflichtet.
Verbraucherzentrale hat Klage gegen OSV erhoben
„In der nun vor dem Verwaltungsgericht Potsdam anhängigen Klage wollen wir vom OSV wissen, ob und wie dieser in die Umsetzung der Rechtsprechung zur Zinsanpassung in die Praxis eingebunden war und wie der Verband seine Sparkassen diesbezüglich beraten hat“, so die Chefjuristin der VZB. Dabei beruft sich die VZB auf diverse Akteneinsichts- und Informationsrechte, denen auch Anstalten öffentlichen Rechts unterworfen sind. „Wir wollen transparent machen, warum die als öffentliche Institutionen dem Gemeinwohl verpflichteten Sparkassen so vehement an falschen Abrechnungen festhalten. Aus unserer Sicht könnte der OSV über Informationen verfügen, die uns dabei helfen, die Vorgehensweise der Sparkassen aufzuhellen“, so Trietz.
Weitere Informationen rund um das Geschäftsgebaren der brandenburgischen Sparkassen finden Interessierte auf: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/sparkassen.
Sparkassenkunden können sich auch telefonisch bei der VZB beraten lassen:
- Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unterwww.vzb.de/terminbuchung,
- E-Mail-Beratung auf www.vzb.de/emailberatung
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher*innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher*innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.
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