Natur & Garten

Weichen für neuen Bezahlmodus in der Agrarförderung gestellt

Die Agrarminister des Bundes und der Länder haben auf Initiative Sachsens die „Gemeinwohlprämie“ als Bestandteil einer Grünen Architektur der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) grundsätzlich als eine Möglichkeit anerkannt. Damit wird erstmalig die Erbringung und Honorierung von Gemeinwohlleistungen mit der Erzielung landwirtschaftlicher Einkommen zusammengeführt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) ist nun beauftragt, das Honorierungsmodell des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege (DVL) in seine Überlegungen zur Ausgestaltung der Öko-Regelungen innerhalb der 1. Säule der GAP einzubeziehen. Der DVL begrüßt diesen wegweisenden Beschluss. „Mit der Gemeinwohlprämie wechseln wir im Fördersystem die Blickrichtung. Jetzt steht die betriebliche Sichtweise der Landwirte endlich im Mittelpunkt. Sie können mit Gemeinwohlleistungen jetzt einen eigenen Betriebszweig aufbauen und damit Geld verdienen“, erklärt Josef Göppel, Vorsitzender des DVL.

Mit dem Punktemodell Gemeinwohlprämie gelingt es, Gemeinwohlleistungen landwirtschaftlicher Betriebe für den Schutz der Biodiversität, des Klimas und von Gewässern gerecht und einkommenswirksam zu entlohnen. Auf der Herbsttagung der Agrarminister wurde das Thünen-Institut als Ressortforschungseinrichtung des BMEL nun beauftragt, ergänzende Untersuchungen zu Wechselwirkungen mit bestehenden Agrarumweltprogrammen vorzunehmen. Auch sollen Folgeabschätzungen der Einführung der Gemeinwohlprämie im Rahmen der neuen Grünen GAP-Architektur vorgenommen werden.

„Endlich können wir auf Augenhöhe einen wirklichen Alternativvorschlag zu bestehenden Überlegungen einbringen“, unterstreicht Dr. Jürgen Metzner, Geschäftsführer des DVL. „Die Gemeinwohlprämie gibt die passenden Impulse, um den überkommenen Ansatz der pauschalen Flächenprämien in den nächsten Jahren endlich abzulösen und den allseits geforderten Systemwechsel „öffentliches Geld nur für öffentliche Güter“ in der GAP-Förderung einzuleiten.“

Hintergrund

Das Bewertungs- und Honorierungssystem für gesellschaftliche Leistungen der Landwirtschaft zum Schutz und zur Verbesserung der Biodiversität, des Klimas und des Wassers in der Agrarlandschaft (kurz: Gemeinwohlprämie) wurde vom DVL in Schleswig-Holstein aus der Praxis heraus entwickelt. In einem drauffolgenden dreijährigen Forschungs- und Entwicklungsprojekt des Bundesamtes für Naturschutz wurde mit Landschaftspflegeorganisationen die Übertragbarkeit dieses norddeutschen Ansatzes auf ganz Deutschland untersucht. In dem Vorhaben konnten zudem Wege aufgezeigt werden, wie das Konzept der Gemeinwohlprämie in das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) und in den GAP-Vorschlag der EU-Kommission integriert werden kann.

Über Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V. (DVL)

Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL) e. V. (Hrsg.) (2020): Gemeinwohlprämie. Ein Konzept zur effektiven Honorierung landwirtschaftlicher Umwelt- und Klimaschutzleistungen innerhalb der Öko-Regelungen in der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) nach 2020, Nr. 28 der DVL-Schriftenreihe "Landschaft als Lebensraum".

Wissenschaftliche Forschungsberichte stehen auf der Homepage des DVL zum Download zur Verfügung: https://www.dvl.org/agrarpolitik

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V. (DVL)
Promenade 9
91522 Ansbach
Telefon: +49 (981) 1800990
Telefax: +49 (981) 4653-3535
https://www.dvl.org/

Ansprechpartner:
Leonhard Mäckler
Telefon: +49 (981) 1800-990
E-Mail: l.maeckler@lpv.de
Dr. Jürgen Metzner
Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V. (DVL)
Telefon: +49 (981) 4653-3541
Fax: +49 (981) 4653-3550
E-Mail: metzner@lpv.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel