Wohnungslosigkeit durch gezielte und rechtzeitige Prävention verhindern
„Viele Städte, aber auch Landkreise, insbesondere in Einzugsbereichen von Ballungszentren, sehen sich mit einem Anstieg von Wohnungsnotfällen und Obdachlosigkeit konfrontiert. Die sozialen Problemlagen werden durch steigende Mieten und Verknappung günstigen Wohnraums verschärft“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Umso wichtiger sei es, dass Kommunen im Zusammenwirken mit der Freien Wohlfahrtspflege die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten nutzen, in Wohnungsnotfällen frühzeitig zu helfen und dabei auch die Wohnungswirtschaft einbeziehen.
„Unsere Empfehlungen zeigen auf, dass Hilfe grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt eines Wohnungsnotfalls möglich und sinnvoll ist. Je früher und je gezielter die Hilfen jedoch einsetzen, umso größer sind die Erfolgsaussichten“, so Löher weiter.
Wichtig sei, dass die in den Kommunen vorgesehenen Instrumente und Maßnahmen zur Vermeidung von Wohnraumverlust bei Kündigung, Räumungsklage, Zwangsräumung oder aus sonstigen zwingenden Gründen sowie entsprechende Beratungs- und Unterstützungsangebote den verantwortlichen Akteurinnen und Akteuren bekannt seien und rechtssicher umgesetzt würden.
„Damit die Hilfe rechtzeitig ankommt, müssen Zugänge für Hilfesuchende einfach gestaltet, Informationen rasch an zuständige Stellen übermittelt und Kooperationen verbindlich geregelt werden. Hierzu stellt die Einführung von Fachstellen ein Beispiel für eine geeignete Umsetzung dar“, sagt Michael Löher.
Zu den Empfehlungen: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2020/dv-30-19_wohnraumerhalt-in-kommunen.pdf
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