Familie & Kind

Arbeit der Jugendämter nicht auf Kinderschutz und Elternkontrolle eingrenzen – DGSF-Stellungnahme zum Entwurf des KJSG

Änderungen der Kinder- und Jugendhilfe dürften nicht dazu führen, dass die Arbeit von Jugendämtern auf die Wahrung des Kinderschutzes und die „Kontrolle elterlichen Verhaltens“ eingeengt wird. Das verstärke das oft vorhandene negative Image der Jugendämter in Deutschland, demotiviere die dort tätigen Fachkräfte und erschwere den Familien den Zugang zu Hilfen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) in ihrer aktuellen Stellungnahme zum Entwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) hin.

Die Weiterentwicklung der gesetzlichen Bestimmungen zur Kinder- und Jugendhilfe ist seit Jahren in der politischen Diskussion. Im Rahmen dieser „SGB-VIII-Reform“ hat das Bundesfamilienministerium kürzlich einen Referentenentwurf für ein Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vorgelegt, das vielfältige und weitreichende Änderungen vorsieht. Viele Aspekte des Gesetzentwurfs werden von der DGSF positiv bewertet. Das gilt insbesondere für das dort formulierte Leitbild, das junge Menschen und ihre Eltern „stets als Expert*innen in eigener Sache“ sieht, die aktiv und mitgestaltend in die Hilfe- und Schutzprozesse einbezogen werden sollen. Ebenso begrüßt die DGSF, dass Eltern nach einer Fremdunterbringung ihrer Kinder ein Recht auf Hilfe bekommen sollen oder dass junge Volljährige die Möglichkeit zur Rückkehr in die Jugendhilfe erhalten sollen.

Das „partizipative Leitbild“ des Gesetzgebers gehe allerdings bei der Gefährdungseinschätzung im Kinderschutz, der Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und Familiengerichten und im Blick auf die Perspektivklärung von Kindern in Pflegefamilien und Heimen verloren. Auch dürften in den Kommunen notwendige ambulante pädagogische Familienhilfen nicht zu Gunsten des Ausbaus von Gruppenangeboten im Sozialraum zurückgefahren werden, betont der Fachverband. Eine Stärkung der Jugendhilfe sei grundsätzlich verbunden mit einem „hilfe- und kooperationsorientiertem Ansatz“ in den Hilfen zur Erziehung, der Kinderrechte umsetzt und Eltern stärkt, ihre Kinder zu schützen und zu erziehen. Jugendhilfe könne dann wirksame Hilfen für Familien entfalten, wenn Qualifizierung und Rahmenbedingungen eine klare Orientierung geben und zeitlich ausreichende Kapazitäten vorhanden sind, schreibt die DGSF in ihrer Stellungnahme.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e. V. (DGSF)
Jakordenstraße 23
50668 Köln
Telefon: +49 (221) 613133
Telefax: +49 (221) 9772194
http://www.dgsf.org

Ansprechpartner:
Bernhard Schorn
GF
Telefon: +49 (221) 168860-11
Fax: +49 (221) 9772194
E-Mail: schorn@dgsf.org
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel