Bald Tatoo-Verbot für Beamte ?
Der Bremer CGB sieht in der vom BMI geplanten Neuregelung einen unzulässigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der öffentlich Bediensteten und lehnt daher die geplanten Änderungen zur Regelung des Erscheinungsbildes von Beamtinnen und Beamten ab.
Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen und stellv. Bundesvorsitzender der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft: „Geschmack ist Ansichtssache und unterliegt dem Zeitgeist. Dies gilt auch in Bezug auf Tatoos. Derzeit sind Tatoos in Mode, insbesondere bei der jüngeren Bevölkerung. Schätzungsweise 20 bis 30 Prozent der Bürgerinnen und Bürger Deutschlands tragen bereits Tatoos. Inwieweit Beamtinnen und Beamten das Tragen und sichtbare Zeigen von Tatoos durch den Dienstherren untersagt werden kann, muss auch weiterhin durch Gerichte überprüft werden können. Eine gesetzliche Regelung, die dies verhindert oder erschwert, wird von uns mit Entschiedenheit abgelehnt. Wir fordern Minister Seehofer daher auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen.“
Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB)
Meeraner Straße 7
12681 Berlin
Telefon: +49 (30) 210217-30
Telefax: +49 (30) 210217-40
http://www.cgb.info
Telefon: +49 (421) 3233-31
E-Mail: gewerkschaften@t-online.de