Mobile & Verkehr

Bilanz Maskenkontrolltag: Insgesamt wurden 172 Bußgeldverfahren eingeleitet

Bei gemeinsamen Schwerpunktkontrollen an den Bahnhöfen Köln-Süd und Hansaring haben das Ordnungsamt der Stadt Köln, DB Sicherheit und die Bundespolizei in der Nacht von Samstag auf Sonntag viele Verstöße gegen die Maskenpflicht auf Bahnhöfen und Bahnsteigen festgestellt.

Am Südbahnhof wurden durch den Ordnungsdienst der Stadt Köln 158 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen fehlender oder falsch aufgesetzter Mund-Nase-Bedeckung geschrieben. Hier wurde der Großteil der Verstöße im Verbindungstunnel vom Haupteingang zum Bahnsteig geschrieben.

Am Bahnhof Hansaring wurden durch den Ordnungsdienst der Stadt Köln 14 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen fehlender oder falsch aufgesetzter Mund-Nase-Bedeckung geschrieben. Hier wurde der Großteil der Verstöße bei Personen geahndet, die bereits ohne Mund-Nase-Bedeckung aus den einfahrenden S- und Regionalbahnen kamen.

Sowohl in den Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs als auch an Bahnhöfen, Bahnsteigen und Haltestellen müssen die Fahrgäste zum Schutz gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Der Verstoß gegen die Maskenpflicht wird mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro sanktioniert.

Die Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht fanden zwischen 22 und 2 Uhr statt. Die gemeinsame Aktion von Ordnungs- und Sicherheitskräften wurde koordiniert vom Nahverkehr Rheinland (NVR), dem Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Diesmal stand die Einhaltung der Maskenpflicht auf den Bahnsteigen im Vordergrund, da die Erfahrung der vergangenen Wochen gezeigt hat, dass sich die Fahrgäste in den Zügen zu größten Teilen an das Tragen der Mund-Nase-Bedeckungen halten. Auf den Bahnsteigen und in den Bahnhöfen werden die Masken jedoch von vielen Fahrgästen nicht getragen. Durch den Aktionstag sollte klargestellt und den Fahrgästen ins Bewusstsein gerufen werden, dass die Tragepflicht dort genauso besteht wie in den Zügen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Nahverkehr Rheinland GmbH
Glockengasse 37 – 39
50667 Köln
Telefon: +49 (221) 20808-0
Telefax: +49 (221) 20808-40
http://www.nvr.de

Ansprechpartner:
Holger Klein
Pressesprecher
Telefon: +49 (221) 20808-47
Fax: +49 (221) 20808-847
E-Mail: holger.klein@nvr.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel