BKK-Umfrage: Versandhandel und Botendienste – eine wichtige Ergänzung zur Vor-Ort- Apotheke
Das Ergebnis zeigt, dass insgesamt 42 Prozent der Deutschen während der Corona-Pandemie Medikamente bezogen haben. Davon haben 73 Prozent die Apotheke vor Ort gewählt, um ihre Medikamente zu erhalten. 38 Prozent haben ihre Arzneimittel zusätzlich auch durch Versandapotheken erworben. Vor allem Jüngere im Alter von 18 bis 29 Jahren (42 Prozent) haben diese Bezugsquelle genutzt.
„Das zeigt, dass auch zukünftig ein großer Teil der Befragten die Medikamente am liebsten in der Apotheke vor Ort erhalten will. Für die Präsenzapotheke spricht auch, dass durch die qualifizierte persönliche Betreuung der Apotheker*innen die Arzneimitteltherapiesicherheit der Patient*innen gewährleistet wird. Eine wichtige Ergänzung zur Versorgung der Patient*innen vor allem in strukturschwachen Regionen ist aber auch der Versandhandel. Daher ist es richtig, dass Bestrebungen, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten, keinen Eingang in das nun abschließend zu beratende Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken gefunden haben“, erklärt Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes.
Liefer- und Botendienste ein interessantes Angebot der Apotheken
Für insgesamt ein Drittel (33 Prozent) der Befragten ist der Liefer- und Botendienst interessant. Auch hier wollen vor allem die Jüngeren im Alter von 18 bis 29 Jahren auf diesen Dienst (37 Prozent) nicht verzichten. Die Vergütung des Botendienstes soll ab Januar 2021 im SGB V verstetigt werden. Dabei wird Apotheken die Möglichkeit eingeräumt, für den Botendienst bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einen zusätzlichen Zuschlag in Höhe von 2,50 Euro je Lieferort und Tag, erheben zu können. Interessant ist dieser Dienst vor allem auch in Regionen mit geringer Apothekendichte.
„Wir haben die Einführung zusätzlicher pharmazeutischer Dienstleistungen immer als Chance für Verbesserungen in der Versorgung begrüßt. Auch der Botendienst hätte sich unter dieses neue Angebot fassen lassen. Eine gesonderte Vergütung über die Sondersituation der Corona-Pandemie hinaus halten wir damit weiterhin nicht für erforderlich. Zudem ist die nun vorgesehene Vergütung des Botendienstes in Höhe von 2,50 Euro je Botendienst zu hoch“, so Franz Knieps.
Corona-Impfungen auch in Apotheken?
Bereits im Masernschutzgesetz wurde die Möglichkeit eröffnet, dass in Modellregionen Grippeschutzimpfungen in Apotheken möglich sind. In der BKK-Umfrage gaben knapp 60 Prozent
der Befragten an sich (sehr) wahrscheinlich mit dem Corona-Impfstoff impfen zu lassen, allerdings vor allem beim Haus- und Facharzt (89 Prozent), gefolgt von den Öffentlichen Gesundheitsämtern (20 Prozent), von Betriebsärzten*innen (17 Prozent) und Apotheker*innen (10 Prozent). Gerechnet wird in Fachkreisen damit, dass ein Corona-Impfstoff im Frühjahr 2021 zur Verfügung steht und dann mit der bundesweiten Immunisierung der Covid-19-Erkrankung begonnen werden kann.
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