BKU: Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie müssen wirkungsvoll und verhältnismäßig sein
„Der von Bundesregierung und Ministerpräsidenten beschlossene teilweise Lockdown stürzt viele Unternehmen in einen Kampf ums Überleben. Er darf daher nur solche Maßnahmen beinhalten, die zur Eindämmung der Pandemie absolut notwendig sind“, betont der BKU Vorsitzende Prof. Dr. Dr. Ulrich Hemel. Bei solchen massiven Eingriffen komme es sehr stark auf die verfassungsrechtlich gebotene Verhältnismäßigkeit der Mittel und die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien an.
Gerade Unternehmen aus dem Bereich der Gastronomie oder Kultur, die jetzt erneut massiv durch die Schließung betroffen seien, hätten in den vergangenen Monaten sehr gute Hygienekonzepte entwickelt und umgesetzt. Auch die Gestaltung von Freizeit in Gastronomie- und Kulturbetrieben habe etwas mit Wirtschaft zu tun, das dürfe die Politik nicht aus dem Blick verlieren.
Es falle vielen Betroffenen schwer zu verstehen, warum ihr Unternehmen schließen müsse. „Die Politik bleibt gefordert, ihre einschneidenden Maßnahmen gut und transparent zu begründen, damit die Akzeptanz in der Bevölkerung erhalten bleibt“, erklärt der BKU Bundesvorsitzende.
Dem 1949 gegründeten Bund Katholischer Unternehmer e.V. (BKU) gehören mehr als 1.000 Inhaber-Unternehmer, Selbstständige und leitende Angestellte an. Der BKU ist in 32 Diözesangruppen gegliedert. In den Arbeitskreisen des Verbandes entstehen innovative Konzepte zur Wirtschafts- und Sozialpolitik und zur werteorientierten Führung. Der BKU wirkt als Schnittstelle zwischen Wirtschaft, Kirche und Politik.
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