Bunderichterwahlausschuss 2020: Kleine Schritte, große Intransparenz
„Hinzu kommt die völlige Intransparenz der Bundesrichterwahlen, die in diesem Jahr mit der fehlenden Bekanntmachung der Wahltermine neue Ausmaße erreicht hat.“, kritisiert Wersig weiter. Nachdem das Justizministerium im Januar die Wahl von neuen Bundesrichter*innen für den 12. März 2020 angekündigt hatte, fand die Wahl – ohne vorherige Ankündigung – tatsächlich erst am 2. Juli 2020 und nur für den Bundesgerichtshof statt. Von der Wahl für das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesfinanzhof am 8. Oktober 2020 erfuhr die Öffentlichkeit erst mit Pressemitteilung vom selben Tag, die allerdings erst am Vormittag des 9. Oktober 2020 veröffentlicht wurde. „Diese Geheimniskrämerei muss ein Ende haben. Sie ist nicht nur für die Kandidat*innen eine Zumutung. Die Wahltermine und die Wahllisten müssen veröffentlicht werden.“, fordert Wersig. „Nur wer weiß, wer wann zur Wahl steht, kann den Ausgang der Wahl – ggf. kritisch – bewerten. Und nur eine solche Transparenz wird der durch die Wahl vermittelten demokratischen Legitimation der Bundesrichter*innen gerecht.“
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