CGB lehnt zusätzliche Sonntagsöffnungen zur Unterstützung des Einzelhandels ab
Der CGB verkennt nicht, dass der Einzelhandel in Bremen wie auch im übrigen Bundesgebiet durch die behördlicherseits angeordneten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie erhebliche Umsatzeinbußen zu verzeichnen hatte. Er sieht in Sonntagsöffnungen jedoch kein geeignetes Mittel, um zusätzliche Umsätze zu generieren und Umsatzeinbußen zu kompensieren. Gerade das bremische Ladenschlussgesetz bietet auch ohne Sonntagsöffnungen dem Einzelhandel großzügige Möglichkeiten zur flexiblen Gestaltung der Ladenöffnungszeiten, von dem dieser jedoch trotz Corona kaum Gebrauch macht. In der Bremer City ist fast kein Geschäft vor 10 Uhr geöffnet und Ladenschluss ist zumeist um 19 oder 20 Uhr, obwohl das Gesetz für Werktage keine Begrenzung der Öffnungszeiten vorschreibt.
Die aktuellen Probleme des Einzelhandels sind nicht auf unzureichende Ladenöffnungszeiten zurückzuführen, sondern auf die anhaltende Kaufzurückhaltung der Bürger, wie Passanten-Frequenzanalysen belegen, wie sie von Unternehmen wie Hystreet u.a. für die Bremer Obernstraße täglich durchgeführt werden. Statt zusätzlicher Sonntagsöffnungen plädiert der CGB daher dafür, die im Juli beschlossene Mehrwertsteuersenkung nicht zum Ende des Jahres auslaufen zu lassen, sondern um ein weiteres Jahr zu verlängern. Wie das Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V. (IW) in seinem Kurzbericht vom 24.08.20 bestätigt, hat die Mehrwertsteuersenkung entgegen aller Bedenken zu einer Erhöhung der Konsumnachfrage geführt. Wenn eine hohe Zahl von Bürgern dennoch Skepsis hegt, ob die Geschäfte eine Mehrwertsteuersenkung auch an ihre Kunden weitergeben, so ist dies für den CGB kein Argument gegen die Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung, sondern eine Aufforderung an den Einzelhandel, die Bedenken auszuräumen und ihren Kunden klar zu machen, dass niedrige Mehrwertsteuersätze in jedem Fall auch niedrigere Preise bedeuten.
CGB-Landesvorsitzender Peter Rudolph: „Wie andere Branchen auch, benötigt der Einzelhandel politische und wirtschaftliche Unterstützung zur Überwindung der coronabedingten Umsatzverluste. Eingriffe in Arbeitnehmerschutzrechte, wie dem Anspruch der Einzelhandelsbeschäftigten auf Sonntagsruhe, sind für die christlichen Gewerkschaften jedoch keine geeigneten Mittel zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Corona-Folgen. Wir würden es daher bedauern, wenn erst wieder Gerichte bemüht werden müssten, um unzulässige Sonntagsöffnungen zu unterbinden.
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