Das große Krabbeln: teurer Snack mit vielen Fallen
Gesetzliche Vorgaben zum Abtöten krankmachender Keime fehlen
Insektenhaltige Lebensmittel können krankmachende Keime enthalten. Um diese abzutöten, müssen die eingesetzten Insekten zum Beispiel erhitzt werden. Gesetzliche Vorgaben gibt es dafür aber bislang nicht. Bei fast 60 Prozent der im Marktcheck überprüften Produkte fehlten Angaben über das Keimabtötungsverfahren.
„Wir fordern die Hersteller solcher Produkte auf, die Verbraucherinnen und Verbraucher auf der Lebensmittelverpackung zu informieren, ob Keime abgetötet wurden oder ob das Produkt vor dem Verzehr erhitzt werden muss“, erklärt Annett Reinke, Lebensmittelrechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Lückenhafte Allergenkennzeichnung
Wer eine Allergie gegen Schalen- und Krustentiere oder gegen Hausstaubmilben und Weichtiere hat, muss beim Verzehr von Insekten mit einer allergischen Reaktionen rechnen. „Eine entsprechende Allergenkennzeichnung ist derzeit jedoch nicht verpflichtend“, kritisiert Reinke und fordert: „Hier muss der Gesetzgeber nachbessern und einen verpflichtenden Allergiehinweis festschreiben.“
Das bestätigt auch der Marktcheck: Zwar wiesen die Hersteller auf allen untersuchten Lebensmitteln auf mögliche allergische Reaktionen gegen Schalen- und Krustentiere hin. Hinweise für Hausstauballergiker fanden sich aber lediglich bei 72 Prozent der Produkte und nur bei knapp der Hälfte gab es einen Hinweis für Weichtierallergiker.
Werbeangaben zum Teil fehlerhaft
Werbeaussagen wie „reich an Protein“ oder „hoher Proteingehalt“ sind nur zulässig, wenn ein Mindestgehalt an Eiweiß im beworbenen Lebensmittel enthalten ist. Zahlreiche Produkte im Marktcheck hielten diese gesetzlichen Vorgaben nicht ein.
Bei einigen Produkten wurde mit Mineralstoffen oder Vitaminen geworben, ohne dass deren tatsächlicher Gehalt in der Nährwerttabelle angegeben war. „Dies ist schlicht nicht erlaubt,“ erklärt die Expertin. „Die Hersteller sind verpflichtet, ihre Produkte entsprechend der Gesetze zu kennzeichnen. Die Praxis zeigt jedoch, dass die Lebensmittelüberwachung viel stärker kontrollieren und Mängel in der Kennzeichnung ahnden muss.“
Extreme Unterschiede bei Insektenanteil und Preis
Die untersuchten Produkte unterschieden sich ganz erheblich beim Gehalt der enthaltenen Insekten. So hatten beispielsweise Riegel und Teigwaren nur einen Insektenanteil von zehn bis zwölf Prozent. Bei Snackvarianten mit Hausgrillen oder Mehlwürmern lag der Anteil hingegen mit über 90 Prozent deutlich höher.
Mit einem Durchschnittspeis von 43 Euro pro 100 Gramm sind die Produkte der Stichprobe sehr teuer. Die Preisspanne pro 100 Gramm reichte von 1,60 Euro für ein Nudelgericht mit Buffalowürmern bis 278 Euro für einen Snack aus Heuschrecken.
Den gesamten Bericht und weiterführende Informationen finden interessierte Verbraucher unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/marktcheck-insekten
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