Verbraucher & Recht

Die Verschleppungstaktik der Autokonzerne: BGH-Urteil gegen Daimler verschoben!

Im Gegensatz zu dem Fall VW, ist immer noch nicht endgültig entschieden, ob es sich bei den von Daimler verwendeten Thermofenster um eine illegale Abschalteinrichtung handelt und diese sittenwidrig gehandelt haben. Diese Frage sollte eigentlich in einer für den 27. Oktober 2020 angesetzte Verhandlung geklärt werden. Jetzt hat der Kläger seine Revision allerdings überraschend zurückgenommen. Damit verzögert sich die höchstrichterliche Entscheidung über mögliche Schadensersatzansprüche von Dieselbesitzern gegenüber Daimler.

„Das Prozesse in die Länge gezogen werden oder den Kläger enorme Vergleichssummen geboten werden, um die Klagen zurückzunehmen, ist eine weitverbreitete Taktik der großen Konzerne.“, sagt Rechtsanwalt Markus Mingers (https://www.mingers.law).  Dadurch sollen höchstrichterliche Urteile verhindert werden, so dass keine Grundsatzentscheidungen getroffen werden, die zu Wellen von Schadensersatzklagen führen würden. „Vor allem im Abgasskandal ist dies eine beliebte Methode.“, erklärt Markus Mingers weiter.

Der Kampf gegen das Grundsatzurteil: Freikaufen und Revisionsrücknahmen

Seit Anfang des Dieselskandals wurde VW vorgeworfen, Entscheidungen auf höchstrichterliche Ebene zu verhindern, wenn sich abzeichnete, dass diese nicht zugunsten von dem Autobauer ausfallen würden. Der Ablauf war dabei meistens gleich.

Zunächst wurde immer ein Prozess angestrebt. Konzerne wie Daimler und VW haben einen längeren Atem und ein viel höheres Budget zur Verfügung als der durchschnittliche Kläger, sind infolgedessen in der Lage längere Verfahren auszusitzen. Vor allem wenn Kläger keine Rechtsschutzversicherung haben, wollen viele das Risiko eines negativen Urteils und des Tragens von Prozesskosten nicht eingehen. Kommt es doch zum Prozess und es zeichnet sich ein Unterliegen der beklagten Partei ab, werden meist die Klagesumme und Prozesskosten übersteigende Summen zum Vergleich angeboten.

„Allein das die Prozesse von VW und Daimler nur in die Länge gezogen werden, hat schon enorme Ausmaße für die Schadensersatzsumme, da die Kläger einen Nutzungsersatz für jeden gefahrenen Kilometer zahlen müssen.“, erläutert Markus Mingers (https://www.mingers.law).

Trotzdem gute Zukunftsaussichten für Verbraucher!

Welche Auswirkungen eine Grundsatzentscheidung des BGHs haben kann, zeigte das spektakuläre Urteil vom 25. Mai 2020, nach dem VW zehntausenden Klägern grundsätzlich Schadensersatz in Form der Rückabwicklung vom Kaufvertrag schuldet, wenn sie ein Auto mit einem EA-189 Motor besitzen. Dabei ist irrelevant, ob sie das betroffene Auto von Volkswagen, Seat, Audi oder Skoda erworben haben. Ein ähnliches Schicksal könnte Daimler jedoch immer noch ereilen, da der BGH die Verhandlung für einen neuen, vergleichbaren Fall für den 14. Dezember angekündigt hat.

Des Weiteren hat sich eine Industrie der Prozesskostenfinanzierer gebildet, die die Strategie der Konzerne durchkreuzt, da Kläger auch ohne Rechtsschutzversicherung risikolos Verfahren gegen die Autobauer führen können. Auch wir von der Kanzlei Mingers. arbeiten mit einem Prozesskostenfinanzierer zusammen und konnten bereits tausenden von Geschädigten zu ihrem Recht auf Schadensersatz verhelfen.

Über die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Markus Mingers ist Inhaber der Kanzlei Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Bei dieser handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucherrecht. Darüber hinaus ist die Kanzlei unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert, speziell auf Verbraucherdarlehen und den Widerruf von Autokrediten. Auch im Abgasskandal konnte die Kanzlei bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

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