Verbraucher & Recht

Ergebnisse der Kabinettssitzung: DEHOGA Bayern sieht die beschlossenen Maßnahmen im Gastgewerbe als nicht zielführend

Der heutige Beschluss des Bayerischen Kabinetts setzt nach Ansicht des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern beim Gastgewerbe an der falschen Stelle an. So ist etwa die Sperrstunde um 23 bzw. 22 Uhr nicht zielführend. „Ständig wird gesagt, dass vor allem Feiern im privaten Bereich problematisch seien, gleichzeitig verkürzt man jetzt den organisierten Bereich in der Gastronomie für den eine Gästeregistrierung und strenge Hygienekonzepte gelten. Wir wollen Infektionsketten nachvollziehen, deshalb müssen wir den organisierten Bereich stärken und nicht ständig schwächen,“ so Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des DEHOGA Bayern. „Zudem wurde gestern noch auf deutschlandweite Einheitlichkeit gepocht und im Ergebnis heute im Alleingang eine Sperrstunde bereits ab einem 7-Tage-Inzidenzwert von 35 auf den Weg gebracht. Auch die Begrenzung privater Feiern im Gastgewerbe ist nicht nachvollziehbar, weil es dort im Gegensatz zu privaten Räumen Hygienekonzepte und Gästeregistrierung gibt. Auch sind uns keine nennenswerten Fälle in der konzessionierten Gastronomie bekannt. Ich kann nicht alles verbieten, ich muss es nur richtig kanalisieren.“

„Wenn Corona uns eines gelehrt hat, dann dass das Infektionsgeschehen insbesondere im ungeschützten Raum ansteigt“, erläutert Dr. Thomas Geppert weiter: „Durch Beschlüsse wie diese drängen wir diejenigen, die um zehn noch nicht nach Hause wollen, geradezu wieder auf illegale Partys im öffentlichen oder privaten Raum. Zudem führt es zu Konzentrationen, wenn zeitgleich die Gäste das Restaurant verlassen müssen.“

Auch dass die Regelungen der Bundesländer bezüglich der Beherbergung für Reisende aus besonders betroffenen Gebieten erst zum Ende der Herbstferien am 8. November neu bewertet werden sollen, enttäuscht den Verband. DEHOGA Landesgeschäftsführer Geppert dazu: „Auch Beherbergungsverbote sind nicht nur unangemessen, sondern sogar kontraproduktiv. Die massenhaften Stornierungen der vergangenen Tage in den Hotels haben gezeigt, dass sie zur Verunsicherung aller Reisenden beitragen. Jeder Politiker sagt, dass in den Ländern um uns herum das Infektionsgeschehen viel schlimmer sei und jetzt erlassen diese gleichzeitig für Deutsche in Deutschland ein Beherbergungsverbot. Die Gäste bleiben jedoch nicht zuhause, sondern buchen dort, wo es möglich ist. Das wird Gäste ins Ausland verlagern.“

Die starke Kritik von Virologen und Ärztevertretern wie Rechtswissenschaftlern zur Sinnhaftigkeit und Erforderlichkeit der Regelung des Beherbergungsverbots sollte ernst genommen werden. Beherbergungsverbote entsprechen nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Dies wurde heute u.a. vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt. Das Beherbergungsverbot ist dort mit sofortiger Wirkung ausgesetzt.

Jetzt gelte es vor allem an die Eigenverantwortlichkeit eines jeden Bürgers zu appellieren. „Will ich eine Akzeptanz der Maßnahmen erreichen, muss ich die Eigenverantwortlichkeit der Bürger stärken und den Bürgern dadurch auch vermehrt das Gefühl geben, dass sie es selbst in der Hand haben“, so Geppert. „Durch eine Sperrstunde und ein Beherbergungsverbot eine falsche Sicherheit vorzutäuschen, ist in unseren Augen gefährlich und wird nicht die gewünschten Erfolge mit sich bringen.“

Explizit positiv zu benennen ist das Bekenntnis von Bund und Ländern, besonders betroffene Betriebe durch weitere Hilfsmaßnahmen zu unterstützen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V.
Prinz-Ludwig-Palais, Türkenstraße 7
80333 München
Telefon: +49 (89) 28760-0
Telefax: +49 (89) 28760-111
http://www.dehoga-bayern.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel