Frei laufender Hund rechtfertigt Kündigung des Mietvertrags
Lässt ein Mieter zwei Hunde unangeleint und frei laufen und wurde er hierfür bereits mehrfach abgemahnt, rechtfertigt das Verhalten eine fristlose Kündigung. ARAG Experten verweisen auf eine entprechende Entscheidung des Bundesgerichthof (Az.: VIII ZR 328/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH .
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