FRK Breitbandkongress führte über 300 Fachbesucher zusammen
„Wir haben es der Branche mit erheblichem Aufwand und großem Engagement insbesondere unserer Geschäftsstelle und aller an der Vorbereitung Beteiligten erfolgreich ermöglicht, sich wieder einmal persönlich zu treffen, Informationen direkt bei den Ausstellern abzuholen und die wichtigen Zukunftsthemen für den Mittelstand zu besprechen. Bedingt durch die aktuellen Vorgaben mussten wir dennoch leider vielen weiteren Interessierten absagen. Das hohe Interesse spiegelte sich folgerichtig bei unserer begleitenden Fachausstellung. Diese war mit über 50 Ständen ausgebucht. Niemand weiß, wie sich die Situation im kommenden Jahr bis zum Breitbandkongress 2021 am 15. und 16. September entwickelt. Jedenfalls haben wir jetzt eine Blaupause, wie sich Veranstaltungen in dieser Größenordnung realisieren lassen“, zog der FRK-Vorsitzende Heinz-Peter Labonte eine erste Bilanz.
Wie wichtig dieser persönliche Austausch für den Mittelstand war, zeigte sich bei den für die Zukunft bedeutenden Themen beschleunigter Glasfaserausbau, staatliche Förderung, private Finanzierung und Aufrüstung der Netzebene 4, der Inhausverkabelung. Im besonderen Fokus stand die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgeschlagene, viel diskutierte Streichung der mietrechtlichen Umlagefähigkeit der Betriebskosten von Gemeinschaftsantennenanlagen oder von mit einem Breitbandnetz verbundenen privaten Verteilanlagen im bis heute nicht offiziell veröffentlichten Entwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes.
Diese von der Telekom initiierte und von der Wohnungswirtschaft und zahlreichen Verbänden strikt abgelehnte Streichung würde den mittelständischen Netzbetreibern die Möglichkeit nehmen, sich solide und wirtschaftlich sinnvoll beim Aufbau moderner Gigabitnetze zu refinanzieren. „So wichtig wie die Umlagefähigkeit in der Vergangenheit für den Auf- und Ausbau von Fernsehkabelnetzen war, so wichtig ist diese heute für den Ausbau von Glasfaser- und Gigabitnetzen. Ohne Not soll nun dem Mittelstand diese Refinanzierungssicherheit genommen werden. Die Folgen wären fatal. Dies verzögert den bundesweiten Ausbau schneller Netze erheblich, ermöglicht der Telekom, den unliebsamen Mittelstand als Wettbewerber aus dem Markt zu drängen und führt letztlich zu erheblichen Kostensteigerungen bei den Mietern“, erläuterte Labonte. „Unsere Mitglieder haben daher einen einstimmigen Beschluss gefasst und den Vorstand beauftragt, entsprechende Gespräche mit dem Ministerium zu führen, um die Streichung zu verhindern. Zudem machen wir alternativ den Vorschlag, Netz und Dienst in der Novelle zu trennen und nur den letzten Halbsatz in Ziffer 15b bezüglich der laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse im Gesetzentwurf zu streichen.“
Ein weiteres wichtiges Thema ist eine klare Handlungsempfehlung für die mittelständischen Netzbetreiber, die Wohnungswirtschaft, Bauherren, Architekten und sonstigen mit dem Neuaufbau und der Modernisierung von Inhaus-Netzen der NE-4 Beschäftigten, wie künftig die Verkabelung stattfinden soll. Die FRK-Mitglieder haben hier den Beschluss gefasst, dass dabei sowohl auf Kupferkoaxial- wie auch Glasfaserstrukturen zurückgegriffen werden sollte. Im Rahmen der Mitarbeit in der Unterarbeitsgruppe Inhouse des Digitalgipfels der Bundesregierung sollen nun Überzeugungsarbeit geleistet und Maßnahmen ergriffen werden, damit der Einsatz beider Techniken gleichberechtigt in den Handlungsempfehlungen für die Bundesregierung gewürdigt wird.
Der nächste Breitbandkongress soll 2021 am 15. und 16. September wieder in Leipzig durchgeführt werden, teilte der FRK-Vorsitzende abschließend mit.
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